Elektrokleinstfahrzeuge: Bundesregierung schiebt E-Scooter an

Der vorletzte Schritt hin zur Erlaubnis für Elektrokleinstfahrzeuge auf öffentlichen Wegen in Deutschland ist getan.

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Elektrokleinstfahrzeuge: Bundesregierung schiebt E-Scooter an

(Bild: dpa / Nicolas Armer)

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Wenn alles rund läuft, könnten Elektrokleinstfahrzeuge wie Elektro-Tretroller aka E-Scooter noch dieses Jahr in Deutschland auf öffentlichen Straßen zugelassen sein. Die Bundesregierung hat mit einer Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung den Vorgang nun angestoßen, am 17. Mai könnte der Bundesrat ihr zustimmen und ihn abschließen.

Bisher dürfen in Deutschland ausschließlich die in der noch geltenden Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) angegebenen Gefährte im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Darunter fallen vor allem Segways oder ähnliche Fahrzeuge. Demnächst soll mit der neuen Verordnung "elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen" die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglicht werden, wie die Bundesregierung mitteilt.

Nach ihrer Ansicht dient die Verordnung "der Förderung der Elektromobilität und realisiert damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag". Der größte Vorteil der E-Scooter sei das abgasfreie Fahren. Auch sei der E-Antrieb geräuschärmer als der von benzinbetriebenen Varianten.

Von der Verordnung erfasst werden Fahrzeuge, die eine Lenk- oder Haltestange haben und höchstens 20 km/h schnell fahren können. Die Leistung muss auf 500 Watt begrenzt sein und auf 1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen. Außerdem muss ein Elektrokleinstfahrzeug verkehrssicher sein, bremsen können, steuerbar sein und eine Beleuchtungsanlage haben.

Fahrzeuge, die weniger als 12 km/h schnell sind, dürfen auf Gehwegen, gemeinsamen Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren. Sie sind vergleichbar mit Fahrrädern und Tretrollern und ab dem zwölften Lebensjahr freigegeben. Schnellere Fahrzeuge müssen grundsätzlich auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Zugelassen werden müssen beide Sorten von Fahrzeugen nicht, aber für sie besteht Versicherungspflicht. Dafür wird eine spezielle klebbare Versicherungsplakette eingeführt.

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(anw)