Bald ist es soweit: Ab dem 1. Juli 2009 wird die Kfz-Steuer für Neuwagen anders berechnet. Wichtig ist dann vor allem der CO2-Ausstoß des Autos. Wir zeigen Ihnen die Gewinner und Verlierer der Reform

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Neue Kfz-Steuer: Das ändert sich ab 1. Juli

Ab 1. Juli hätte alles besser werden können, wenn es nach den Befürwortern der CO2-basierten Kfz-Steuer gegangen wäre. Die einfache Überlegung: Was soll die unsinnige Besteuerung nach Hubraum – warum nicht die Emissionen besteuern? Die Besteuerung nach Hubraum wirkte in der Tat von Beginn an wie Willkür, eine Lösung, die zwar einfach zu berechnen war, deren Sinn sich aber bis heute nicht erschließt. Vielleicht liegt das an dem naiven Glauben, dass Steuern eine Lenkungswirkung haben sollten, in dieser Hinsicht wird es jetzt wirklich besser, dafür aber komplizierter: Denn zukünftig fließen Hubraum und CO2-Ausstoß des Fahrzeugs mit in die Berechnung ein. Grundsätzlich gilt: Ein Ausstoß bis einschließlich 120 Gramm pro Kilometer ist steuerfrei, jedes Extra-Gramm kostet zwei Euro. Hinzu kommt ein Betrag von zwei Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum bei Benzinermodellen, für Dieselautos sind 9,50 Euro fällig. Dabei wird der Hubraum zur Berechnung immer auf volle 100 Kubikzentimeter aufgerundet. Für alle Autos, die vor dem 5. November 2008 zugelassen wurden, gilt noch bis 2013 die alte Kfz-Steuer. Bei Modellen mit Zulassung vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 führt das Finanzamt nach Ablauf der Steuerbefreiung eine so genannte Günstigkeitsprüfung durch, es wird die Steuerart gewählt, die weniger kostet. Manche stellen sich nun die Frage, wer weniger zahlt und wer mehr hinblättern muss – wir haben uns eine Reihe von beliebten Neufahrzeugen aus allen Klassen angeschaut und die Steuer durchgerechnet.

(imp)