Kommentar zur EU-Urheberrechtsreform: Mit zweierlei Maß

Endlich sollen Urheber angemessen vergütet werden, heißt es. Videoproducer Johannes Börnsen befürchtet aber genau das Gegenteil.

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Kommentar zur EU-Urheberrechtsreform: Mit zweierlei Maß

(Bild: Andrey VP/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Johannes Börnsen

348 zu 274. Die EU-Urheberrechtsreform ist angenommen. Endlich sollen die Urheber angemessen vergütet werden und illegale Nutzung unterbunden werden. Ich lehne mich entspannt zurück und gehe auf die Website der VG Bild-Kunst. Dort begrüßt mich ein Werbeartikel für die Reform. "Wir nehmen es nicht hin, dass uns im Namen unserer Freiheit die faire Anerkennung unserer Leistungen verweigert werden soll", heißt es darin. Genau mein Standpunkt! Nachdem nun Youtube und Co. Lizenzen bei den Verwertungsgesellschaften kaufen müssen und darüber wohl auch die Listen für die nun kommenden Uploadfilter gespeist werden, will ich dort möglichst schnell Mitglied werden.

Ein Kommentar von Johannes Börnsen

Johannes Börnsen dreht, schneidet und vertont seit 8 Jahren die Videos für heise online und das c't Magazin.

Schließlich landen die Videos, die ich für heise online und c't produziere, auch auf Youtube und ich möchte nicht riskieren, dass diese dort fälschlicherweise gesperrt werden oder illegal von Dritten hochgeladen werden können. Außerdem schüttet die VG Bild-Kunst für ihre Mitglieder die Einnahmen der Urheberrechtsabgabe aus, die auch ich beispielsweise für die SD-Karten zahle, auf die ich mein Rohmaterial aufzeichne. Nur fair, dort auch ein Stück vom Kuchen abzubekommen.

Am Telefon begrüßt mich eine freundliche Dame und bittet um Infos zu meinen Produktionen, um herauszufinden, in welche Berufsgruppe ich falle. In Frage kommen die Gruppen II (Bild) oder III (Film). "Ich bin festangestellter Videoproducer, wir produzieren Podcasts, Livesendungen und Tutorials, die wir auf Youtube veröffentlichen", spreche ich in den Hörer. Die Ernüchterung folgt schnell: Bewegtbild fällt nicht in Gruppe II (Bild) und für Gruppe III zählen nur Veröffentlichungen in klassischen TV-Sendern, die Liste könne ich auf der Webseite einsehen. Youtube sei schließlich kein Rundfunk.

EU-Urheberrechtsreform und Artikel 13/17

Wie jetzt? Ich bin Urheber, verdiene damit meinen Lebensunterhalt und produziere, wie zum Beispiel unsere Fotografen, die ihrerseits eindeutig in Gruppe II fallen, Material für meinen Arbeitgeber. Trotzdem soll ich aber nicht in den Genuss der Ausschüttungen und der Lizenzierung kommen, weil mein Arbeitgeber sich entschlossen hat, meine Inhalte auf Youtube zu veröffentlichen? Welchen Unterschied macht das? Warb die VG Bild-Kunst nicht gerade noch für eine faire Anerkennung der Leistungen von Urhebern?

Einerseits soll also Youtube in die Pflicht genommen werden, Geld an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen, andererseits wird aber nicht anerkannt, dass dort eben jene Urheber, auf deren Seite sich die VG Bild-Kunst stellt, Material veröffentlichen? Und überhaupt: Warum mussten wir für unsere Youtube-Live-Sendung #heiseshow eine Rundfunklizenz beantragen, wenn Youtube gar kein Rundfunk ist?

Langsam beschleicht mich das ungute Gefühl, dass es bei dieser Reform nicht um den Schutz der Urheber geht. Vielmehr soll sie wohl Geld von Youtube und Co. in die Kassen der Verwertungsgesellschaften spülen. Geld von Werbetreibenden, das nun weniger an Urheber wie mich ausgeschüttet werden kann, die ihre Inhalte auf Youtube und Co. veröffentlichen. Also wurde diese Reform sowohl in meinem Namen als auch auf meine Kosten beschlossen. (mho)