Filesharing: Vodafone und 1&1 sperren Boerse.to auf Druck der GEMA

Die Provider setzen auf Antrag der Verwertungsgesellschaft GEMA auf eine DNS-Blockade gegen das Forum, 1&1 soll sich vor Gericht gegen den Anspruch wehren.

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Filesharing: Vodafone und 1&1 sperren Boerse.to auf Druck der GEMA
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Kunden von Vodafone und 1&1, die den voreingestellten DNS-Server ihrer Zugangsanbieter nutzen, können derzeit das Online-Forum Boerse.to nicht erreichen. Sie erhalten stattdessen über eine Umleitung etwa nur den "wichtigen Hinweis", dass das ansteuerte Portal "aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs nicht verfügbar ist". Dahinter steht eine Sperraufforderung an die Provider der GEMA, die durch illegale Download-Links zu aktuellen Musikstücken auf der Warez-Seite die Urheberrechte ihrer Mitglieder verletzt sieht.

Die DNS-Blockade, die sich vergleichsweise einfach umgehen lässt, besteht laut Berichten seit Ende März und betrifft potenziell 25 Millionen Kunden von Handy- oder Festnetzverträgen auch von Kabel Deutschland und Anbietern wie 1&1 oder Otelo, die das Netz von Vodafone mitnutzen. Die GEMA hatte zunächst 1&1 aufgefordert, das Forum sowie die kleinere, ähnlich ausgerichtete Webseite DDL-Music zu sperren, schreibt die Süddeutsche Zeitung.

Der Provider habe daraufhin erklärt, dass Vodafone der eigentliche Netzbetreiber sei und er selber eine vollständige Blockade von Boerse.to technisch nicht realisieren könnte. Wenige Tage später habe sich die Musikverwertungsgesellschaft dann an den Düsseldorfer Telekommunikationskonzern gewandt, der die Sperre für sein gesamtes Netz einrichtete. 1&1 selbst soll sich vor Gericht gegen den Anspruch der GEMA wehren.

Eine Websperre ist potenziell eine tief in Grundrechte einschneidende Maßnahme. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte ein solches Instrument in seiner "Dead Island"-Entscheidung im Juli 2018 aber grundsätzlich in vergleichsweise breiter Form für möglich. Auch Dritte, die lediglich einen Zugang zu rechtswidrigen Filesharing- oder Streaming-Portalen anbieten, können demnach für Urheberrechtsverletzungen haften.

Zuvor hatten die Karlsruher Richter Blockaden bereits als "Ultima Ratio" angesehen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, gegen einen Rechtsverletzer oder Host-Provider vorzugehen. Die verbliebenen Unsicherheiten gehen letztlich auch auf einen Beschluss des Bundestags von 2017 zurück: Das Parlament entschärfte damals zwar die Störerhaftung für WLAN-Betreiber, schuf im Gegenzug aber einen Anspruchsgrundlage für gerichtliche Sperranordnungen gegen einen Diensteanbieter. Solche Blockaden müssen demnach "zumutbar und verhältnismäßig" sein.

Die GEMA sieht im aktuellen Fall ihre eigenen Optionen ausgeschöpft und sich damit im Recht, die Provider in Beschlag zu nehmen. Die Verwertungsgesellschaft hatte nach eigenen Angaben einen spezialisierten Dienstleister beauftragt, um den Betreibern von Boerse.to auf die Spur zu kommen. Dessen Bemühungen seien aber erfolglos gewesen. Auch gegen Hoster wie Cloudflare, die Infrastruktur für den Betrieb von Boerse.to und DDL-Music bereitstellen, habe man nicht vorgehen können.

2018 werte sich Vodafone vor Gericht noch gegen eine Sperrverfügung des Filmverleihs Constantin für das Streaming-Portal Kinox.to. Das Oberlandesgericht München hielt den Anspruch der Produktionsfirma aber im Juni aufrecht. Nach dem "Dead Island"-Urteil blockierte der Provider auch Foren wie Bs.to oder LibGen.

Im Fall der GEMA betonte eine Vodafone-Sprecherin gegenüber der SZ, dass man die Sperre nur ungern umsetze und derlei Anforderungen kritisch gegenüberstehe: "Wir sind für die Rechtsverletzung Dritter nicht verantwortlich und können dennoch in Anspruch genommen werden." Die Verwertungsgesellschaft hat laut dem Unternehmen glaubhaft gemacht, dass Inhalte von Boerse.to ohne die erforderliche Zustimmung der Rechteinhaber und damit illegal abrufbar seien und die Ansprüche nicht anders durchgesetzt werden könnten. (tiw)