Versicherung gibt Tipps fĂĽr Cabrio-Fahrer

Cabrio-Fahrer dürfen ihren Wagen auch mal offen und mit herunter­gelassenen Scheiben abstellen – jedoch nur für kurze Zeit, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet

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  • gh

Bonn, 21. Juli 2009 – Cabrio-Fahrer dürfen ihren Wagen auch mal offen und mit heruntergelassenen Scheiben abstellen – jedoch nur für kurze Zeit, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet ist. Außerdem sollten alle Türen und Hauben fest verschlossen sein. Steht der Wagen jedoch längere Zeit mit geöffnetem Verdeck, gehen Versicherungen womöglich von grober Fahrlässigkeit aus – dann könnte der Halter auf einem Schaden sitzenbleiben. Dies sind einige Hinweise für die Frischluft-Saison, die die Zürich-Versicherung Gruppe Deutschland jetzt herausgegeben hat

Für alle direkt mit einem Einbruch-Diebstahl zusammenhängenden Schäden kommt übrigens die Kaskoversicherung auf – auch für ein aufgeschlitztes Stoffverdeck. Sollte das Verdeck aus purem Vandalismus beschädigt und aus dem Wagen nichts entwendet worden sein, so springt für die entstehenden Kosten nur eine Vollkasko-Versicherung ein. Teure Ausrüstungsgegenstände, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, sollten immer aus dem Auto entfernt werden. Ein Nachrüst-Navi mit Saugnapfhalterung zum Beispiel ersetzt eine Kaskoversicherung weder beim Diebstahl aus einem Cabrio noch aus einem herkömmlichen Auto.

Versicherung gibt Tipps fĂĽr Cabrio-Fahrer (3 Bilder)

Beim Cabrio gibt es in Sachen Versicherungsschutz einiges zu beachten (im Bild: Lamborghini Gallardo Spyder).

(imp)