EU-Parlament hält an kurzer Löschfrist für Terrorpropaganda fest

Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat die Linie der Volksvertreter für eine Verordnung zum Kampf gegen Terrorpropaganda festgezurrt.

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Grenzenloses Streaming

(Bild: dpa, Karl-Josef Hildenbrand)

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Online-Plattformen sollen illegale Inhalte terroristischen Charakters künftig deutlich schneller entfernen müssen. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments hat sich am Montag im Kern hinter die Initiative der Kommission gestellt. Trotz einiger Kompromissvorschläge des Parlaments bleibt es bei der umstrittenen Pflicht für die Betreiber, Terrorpropaganda "sobald wie möglich" und spätestens binnen einer Stunde nach einer behördlichen Anordnung zu löschen.

Laut den Kompromissvorschlägen der Abgeordneten sollen Zugangs-, Hosting- und Inhalteanbieter im Netz zwar keine technischen Präventivmaßnahmen mehr ergreifen müssen, um das erstmalige oder erneute Hochladen terroristische Inhalte zu verhindern. Angesichts der sehr kurzen Reaktionsfrist dürften viele Betreiber aber nicht darum herumkommen, die auch im Streit um Urheberrechtsverletzungen umstrittenen Upload-Filter einzusetzen.

Sperren die Betroffenen gemeldete Inhalte nicht innerhalb von einer Stunde automatisch, müssten sie eine rund um die Uhr besetzte Kontaktstelle einrichten, um auf Anordnungen rasch reagieren zu können. Haben Anbieter noch nie eine Löschanordnung erhalten, soll es für sie beim ersten Mal eine Schonfrist von zwölf Stunden geben. Das reiche nicht mal, "um am Wochenende das Handy sorgenfrei abschalten zu können", moniert die EU-Abgeordnete Julia Reda. Am Ende sei selbst der Betrieb einer eigenen Webseite so nur noch "was für Unternehmen".

Host-Provider müssten gelöschte Terrorpropaganda laut der Position des Parlaments zudem bis zu sechs Monate speichern, um die Strafverfolgung zu erleichtern. Auf Verlangen von Sicherheitsbehörden oder auf eine Richteranordnung sind auch längere Aufbewahrungsfristen möglich. Ein Beschwerdemechanismus und eine Klagemöglichkeit vor einem Gericht sollen gegeben sein, um die Meinungsfreiheit sicherzustellen.

Die Parlamentarier haben unter anderem noch Ausnahmen für Inhalte eingeführt, die im Rahmen der Bildung oder für künstlerische und journalistische Zwecke verbreitet werden, um auf Aktivitäten von Terrorgruppen hinzuweisen. Grundrechte auf Meinungs-, Informations- oder Pressefreiheit sollen laut dem Votum von dem Entwurf unberührt bleiben. Bei der Definition terroristischer Inhalte haben die Abgeordneten nachgeschärft. So soll es dabei etwa darum gehen, bewusst zu Gefahren für die öffentliche Sicherheit anzustiften.

Die EU-Kommission hatte den Vorschlag vor einem Jahr auf den Weg gebracht, die Mitgliedsstaaten verabschiedeten ihre Position im Dezember. Die Kommission und insbesondere ihr für die Sicherheitsunion zuständiger Vertreter Julian King hatten vorab massiven Druck auf die Ausschussmitglieder ausgeübt, den Kurs des Parlaments möglichst rasch abzustecken. Mit dem Beschluss des Gremiums können die Trilogverhandlungen mit dem Ministerrat und der Kommission bald beginnen, um möglicherweise noch vor der Europa-Wahl im Mai eine Einigung auf die finale Verordnung zu erzielen.

"Wir haben eine Schmutzkampagne gegen das Parlament erlebt", beklagte der parlamentarische Berichterstatter Daniel Dalton. Der Rechtskonservative unterstrich, dass es für terroristische Inhalte keinen Platz geben sollte im Internet und nun ein gutes Ergebnis erzielt worden sei. Kompromisse dauerten aber ihre Zeit und die Volksvertreter müssten darauf achten, nicht nur Google, Facebook und den anderen großen Technikriesen in die Hände zu spielen. Es sei nicht die Aufgabe der Abgeordneten, Entwürfe einfach durchzuwinken.

Gleich drei UN-Sonderberichterstatter hatten im Vorfeld umfangreiche Korrekturen an der Initiative gefordert. Die Verweise auf die Grundrechte in dem Text und vor allem in der Klausel für "Upload-Filter" stellten reine Lippenbekenntnisse dar, beklagten die internationalen Rechtsexperten. Die vorgesehene Haftungsregel untermauere die große Gefahr einer Vorzensur. Ähnlich hatten sich vorige Woche Internetpioniere wie WWW-Erfinder Tim Berners-Lee oder Wikipedia-Gründer Jimmy Wales geäußert. (vbr)