TKG-Entwurf: Autoradios und teurere Heimempfänger sollen digital werden

Das Wirtschaftsministerium arbeitet unter dem Aufhänger "Interoperabilität" an einer neuen Initiative, um das Digitalradio doch noch weiterzuverbreiten.

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Telekommunikationsgesetz: Autoradios und teurere Heimempfänger sollen digital werden
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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat eine neue rechtliche Förderinitiative fürs Digitalradio gestartet. Autoradios sollen laut einem heise online vorliegenden Gesetzentwurf künftig für den Empfang normgerechter digitaler Signale etwa für Internetradio oder DAB+ geeignet sein müssen. Vorgesehen ist zudem, dass sämtliche neuen, auch im Haushalt genutzten höherwertigen Rundfunkgeräte mit einer technikneutralen Möglichkeit für den Empfang und die Wiedergabe "digitaler Hörfunkdienste" ausgerüstet werden.

Digitalradio ist hierzulande bisher keine große Erfolgsgeschichte. Das Wirtschaftsministerium beschreibt es so: "Die Digitalisierung des Hörfunks in Deutschland ist im Gegensatz zu Entwicklungen in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht zufriedenstellend. Die von Bund und Länder ergriffenen Initiativen haben bislang nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt. Die Marktdurchdringung mit Hörfunkgeräten, die zum Empfang digitaler Signale geeignet sind, geht nur schleppend voran. Angebot und Nachfrage digitaler Angebote bedingen sich aber insoweit, dass private Veranstalter eine ausreichende Zahl von potenziellen Hörern benötigen, um ihre Programme refinanzieren zu können."

Um das Henne-Ei-Problem zu lösen, will Altmaier daher mit dem Referentenentwurf für eine sechste Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mehr Radiogeräte, die digital empfangsbereit sind, in den Markt und unters Volk bringen. Die Ausrüstungspflicht für Autoradios setzt einen Empfänger "nach dem jeweiligen Stand der Technik" voraus. Dabei soll gewährleistet werden, dass Nutzer digital terrestrische Rundfunk Programme unmittelbar abrufen können und nicht etwa erst mit einem zusätzlichen Gerät.

Einen bestimmten Übertragungsstandard will das Wirtschaftsressort damit ausdrücklich nicht vorschreiben. Neu eingebaute Rundfunkgeräte in alle "für die Personenbeförderung ausgelegten und gebauten Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern" müssten aber einschlägigen harmonisierten EU-Normen entsprechen. Es reiche nicht aus, Autoradios mit einer Schnittstelle etwa für Bluetooth auszustatten, "die lediglich dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz" oder an ein Endgerät wie ein Mobiltelefon diene.

Bei der zweiten geplanten Pflicht für Radios in Haus und Hof will das Ministerium die möglichen Empfangswege nicht diktieren. Neben Signalen, die über den digitalen terrestrischen Rundfunk ausgestrahlt werden, sind hier auch beliebige andere Verbreitungswege zulässig. Geräte wie Smartphones oder Tablet-PCs, bei denen der Funkempfänger eine reine Nebenfunktion ist, werden genauso ausgeschlossen wie Radiobausätze.

Das Wirtschaftsministerium sieht die Vorschriften, die noch vom Bundeskabinett und vom Bundestag beschlossen werden müssen, insgesamt als verhältnismäßig an. So gehe es bei Autoradios nicht um eine Nachrüstung von Gebrauchtgeräten, was der Nachhaltigkeit und Sozialverträglichkeit diene. Die weiteren Auflagen bezögen sich nur auf Radios, die den Sendernamen anzeigen können. Einfache UKW-Empfangsgeräte mit reiner Frequenzanzeige im unteren Preissegment blieben so außen vor, die Auswirkungen auf den Markt für günstige Radios damit begrenzt.

Die Bundesregierung hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen ähnlichen Anlauf unternommen. Dieser war aber umstritten und es gab Zweifel, ob die damalige Initiative mit dem Europarecht vereinbar gewesen wäre. Mittlerweile hat sich die Exekutive nach Angaben des Wirtschaftsressorts "erfolgreich für die Verankerung einer Rechtsgrundlage für eine Interoperabilitätsverpflichtung" in den "europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation" eingesetzt . Diese EU-Vorgaben gelte es nun umzusetzen. Zuvor hatte auch das EU-Parlament Druck gemacht beim Digitalradio im Auto.

Die große Koalition hat sich generell vorgenommen, "das Digitalradio als niedrigschwelliges Medium" weiterzuentwickeln. Um mittelfristig das UKW-Angebot vollständig ersetzen zu können, will Schwarz-Rot für diesen Frequenzbereich bis 2021 "ein Abschaltdatum festlegen". Auch dafür soll das neue Vorhaben offenbar erste Grundlagen schaffen. (olb)