Neues Signaturgesetz tritt in Kraft

Nach langem Hin und Her löst heute das neue deutsche Signaturgesetz (SigG) die bisher geltenden Bestimmungen von 1997 ab.

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Von
  • Patrick Brauch

Nach einigem Hin und Her tritt heute das neue deutsche Signaturgesetz (SigG) in Kraft. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz bereits Anfang März zugestimmt hatte, löst es heute das bisher geltende Signaturgesetz von 1997 ab.

Im Wesentlichen soll das neue Signaturgesetz die EU-Richtlinie zur digitalen Signatur umsetzen. Große Änderungen gibt es nicht; neben den neu eingeführten Haftungs- und Bußgeldvorschriften kann der Gesetzgeber jetzt zwischen normalen, "fortgeschrittenen" und "qualifizierten" elektronischen Signaturen unterscheiden, was anhand der Zertifizierungen festgemacht wird.

Das eigentliche Ziel, die elektronische Signatur der handschriftlichen gleichzusetzen, muss allerdings mit diversen Neuregelungen im Privatrecht umgesetzt werden. Das neue Gesetz schafft lediglich die Grundlage, um ein solches Vorhaben zu realisieren. Beispielsweise haftet gemäß diesem ein Trust Center für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass ein Dritter auf sein Zertifikat vertraut hat. (pab)