Münster: Gericht zwingt Apple, iCloud-Zugang für Erben zu öffnen

Der Konzern hatte sich geweigert, den Apple-Account eines Verstorbenen freizugeben. Die Angehörigen erhoffen sich Erkenntnisse über dessen Tod.

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iCloud

Apple betont bei seinen Diensten den Schutz der Privatsphäre – und setzt diesen auch bei Verstorbenen durch.

(Bild: dpa, Armin Weigel)

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Apple muss Erben eines verstorbenen iCloud-Users Zugang zu dessen Account geben. Das wurde vom Landgericht Münster in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festgestellt (Aktenzeichen 014 O 565/18). Die Angehörigen erhoffen sich von den in der iCloud gespeicherten Daten Erkenntnisse über die Gründe, die zum Tod des Apple-Kunden aus dem Münsterland führten. In iCloud können Fotos, E-Mails und andere Dokumente gespeichert werden.

Nach Angaben der Bielefelder Rechtsanwaltskanzlei Brandi, die die Erben vor Gericht vertrat, starb der Familienvater während einer Reise im Ausland. Apple habe den Wunsch der Angehörigen, Zugang zu den in der iCloud gespeicherten Daten zu erhalten, außergerichtlich abgelehnt.

Apple wollte den Fall zunächst nicht kommentieren. Experten wiesen aber darauf hin, dass Apple in der Vergangenheit auch ohne Gerichtsverfahren in ähnlich gelagerten Fällen den Erben Zugang zu iCloud-Daten von Verstorbenen ermöglicht habe. Dazu habe die Vorlage eines Erbscheins genügt.

In anderen Fällen habe ein Gerichtsbeschluss dazu geführt, dass Apple den Erben einen Zugang zu den iCloud-Daten von Toten gewährt habe. In dem Fall vor dem Landgericht Münster wurde die Apple Distribution International ULC verklagt. Die Apple-Tochtergesellschaft in Irland ist der Vertragspartner für iCloud-Nutzer in Deutschland.

Im vergangenen Juli hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass auch persönliche Inhalte im Netz grundsätzlich an die Erben fallen. Es gebe keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe oder Tagebücher (Aktenzeichen III ZR 183/17).

In dem Fall ging es um das Facebook-Konto einer 15-Jährigen, die Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt war. Die Eltern wollten mit Hilfe der Facebook-Daten klären, ob ihre Tochter Suizid begangen hat oder verunglückt ist. Mit dem Urteil des Landgerichts Münster wird die BGH-Entscheidung auf sonstige Onlinedienste übertragen. (mit Material der dpa) / (bsc)