Gericht erlaubt Moia in Hamburg nur 200 Autos

Verletzt die Zulassung des Sammeltaxis Moia in Hamburg die Rechte der Taxifahrer? Ehe diese Frage nicht rechtsgültig geklärt ist, wird Moia erst einmal von der Justiz am weiteren Ausbau gehindert

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Moia Ridepooling in Hamburg
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Von
  • dpa

Das Taxigewerbe bremst den neuen Hamburger Sammeltaxi-Dienst Moia per Gericht aus. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg darf Moia seine Flotte zunächst nicht wie geplant ausbauen. Bis zur rechtlichen Klärung eines Widerspruchs gegen die Betriebsgenehmigung darf Moia in Hamburg zunächst nur 200 Fahrzeuge einsetzen und nicht wie geplant bis zu 500.

Mit e-mobilem Ridepooling will Moia kräftig expandieren. In Hamburg muss nun ein Gericht entscheiden, ob das auf Kosten des Traxigewerbes erlaubt sein kann.

(Bild: Moia)

Damit ist der neue Mobilitätsdienst nicht komplett gestoppt, wie es ein Taxiunternehmen mit seinem Widerspruch angestrebt hatte, aber doch behindert. Sollte die nächsthöhere Instanz den Beschluss des Verwaltungsgerichts bestätigen, würden sich die Planungen von Moia mindestens um mehrere Monate verzögern.

Die Verkehrsbehörde hatte Moia zu Erprobungszwecken eine Genehmigung für den Betrieb von zunächst 500 Elektro-Kleinbussen bis Ende des kommenden Jahres sowie unter Vorbehalt von 1000 Fahrzeugen bis Ende 2022 erteilt. Gegen diese Genehmigung hatte ein Taxiunternehmer Widerspruch eingelegt und damit im Eilverfahren zunächst eine aufschiebende Wirkung erreicht. Die Behörde ordnete jedoch die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung an. So landete der Fall beim Verwaltungsgericht.

Die Verwaltungsrichter erklärten, sie könnten im Eilverfahren nicht hinreichend aufklären und rechtlich abschließend bewerten, ob die Rechte des Taxiunternehmers aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf sein Unternehmen verletzt werden. Es sei aber zumutbar für den Unternehmer, wenn bei 3000 Taxis in Hamburg 200 Moia-Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Umgekehrt sei es für Moia zumutbar, mit dem Aufbau der Flotte bis zur Klärung der Sach- und Rechtslage im Hauptsacheverfahren zu warten. Die Erprobung werde durch die Beschränkung nicht in unzumutbarem Maße erschwert.

Moia kündigte ebenso wie die Verkehrsbehörde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) gegen die vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts an. Mit 200 Fahrzeugen sei kein stadtweiter Service möglich und damit auch keine sinnvolle Erprobung im gesamten Stadtgebiet. Moia müsste sich dann auf die innere Stadt beschränken.

Taxis sind in Deutschland Teil des öffentlichen Personnenahverkehrs und haben sich daher strengen Regeln zu unterwerfen. Aus diesem Grund sehen die Unternehmer neue Wettbewerber wie Uber und Moia in einem ungerechtfertigten Vorteil und verlangen zumindest ähnliche Spielregeln für die neue Konkurrenz. Sie befürchten einen ansonsten unfairen und für sie auf Dauer ruinösen Wettbewerb.

Moia ist ein Tochterunternehmen des VW-Konzerns. Über eine Smartphone-App können die Hamburger die eigens entwickelten Elektrobusse mit sechs Sitzen bestellen, die auf ihren Strecken jeweils mehrere Fahrgäste zu ihrem Ziel befördern sollen. Der Service ist am Montag vergangener Woche mit 100 Fahrzeugen gestartet und sollte bis zum Jahresende auf 500 Elektrobusse ausgebaut werden. Der VW-Konzern investiert in das Projekt einen dreistelligen Millionenbetrag. (fpi)