iCloud: Vorsicht im Todesfall

Nutzer des Apple-Dienstes sollten ihr Passwort für ihre Angehörigen aufbewahren. iCloud behält sich ansonsten die Löschung aller Daten vor.

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iCloud-Fehlerseite

So können Accounts von Verblichenen aussehen.

(Bild: Screenshot Apple.com)

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Was passiert, wenn ein Mensch verstirbt, mit dessen Apple-Account? Mit dieser Frage hat sich kürzlich das Landgericht Münster beschäftigen müssen. Apple hatte Angehörigen versagt, Einsicht in die iCloud-Daten eines Verstorbenen zu nehmen. Die hatten daraufhin geklagt und Recht bekommen. Sie erhofften sich von den in der iCloud gespeicherten Daten Erkenntnisse über die Gründe, die zum Tod des Apple-Kunden aus dem Münsterland führten. Der Familienvater war bei einer Auslandsreise ums Leben gekommen.

Dass Apple den Zugriff verweigerte, kommt allerdings nicht überraschend. Tatsächlich hat der Konzern entsprechende Angaben in seinen "Terms of Service" für iCloud versteckt. Darin heißt es unter Punkt IV ("Nutzung des Dienstes durch dich") im Absatz D klipp und klar, dass es "kein Recht des Überlebenden" für die Daten bei dem Dienst gibt. Sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben sei, stimmt der Nutzer zu, "dass dein Account nicht übertragbar ist und dass alle Rechte an deiner Apple-ID oder deinen Inhalten innerhalb deines Accounts im Falle deines Todes enden".

Kopien der Daten an Angehörige sind damit offenbar ausgeschlossen. Allein möglich ist es durch die Erben, den Service für den Verstorbenen zu beenden. "Bei Erhalt einer Kopie deiner Sterbeurkunde können dein Account aufgelöst und sämtliche Inhalte innerhalb deines Accounts gelöscht werden", schreibt Apple lapidar. Für "weitere Unterstützung" soll man sich an den iCloud-Support wenden.

Apple hielt sich in der Vergangenheit allerdings nicht immer strikt an diese Politik. Im Zuge des Verfahrens in Münster hatten Experten kommentiert, dass der Konzern in der Vergangenheit auch ohne Gerichtsverfahren in ähnlich gelagerten Fällen den Erben Zugang zu iCloud-Daten von Verstorbenen ermöglicht habe. Dazu habe die Vorlage eines Erbscheins genügt.

Der Vorfall zeigt, wie wichtig es ist, digitale Sterbevorsorge zu treffen, etwa seine wichtigsten Zugangsdaten an einer sicheren, für die Erben aber erreichbaren Stelle zu hinterlegen. Apple ist nicht das einzige Online-Unternehmen, das sich bereits mit Angehörigen Verstorbener gestritten hat. Vergangenen Juli hatte der BGH entschieden, dass auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen. Hierbei ging es um das Facebook-Konto einer 15-Jährigen, die 2012 vor einen Zug gestürzt war.

Siehe zum digitalen Erbe auch:

(bsc)