Österreich verbannt E-Scooter vom Fußweg
In Österreich werden Elektro-Tretroller per Gesetz den Fahrrädern gleichgestellt. Nur in Ausnahmen dürfen sie auf Fußwegen fahren.
Während in Deutschland noch umstritten ist, ob E-Scooter auf dem Geh- oder auf dem Radweg benutzt werden sollen, hat Österreich diese Diskussion beendet. Für E-Scooter werden künftig in dem Land die gleichen Regeln gelten wie für Fahrräder. Mit ihnen müssen also Radwege benutzt werden, Gehsteige und Fußwege sind in der Regel tabu.
Behörden können allerdings laut der Reform der Straßenverkehrsordnung einzelne Fußwege für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigeben. Dann gilt für die Elektrokleinfahrzeuge Schrittgeschwindigkeit.
"Gleichstellung mit dem Fahrrad praktikabel"
Der österreichische Nationalrat hat am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf des österreichischen Verkehrsministers Norbert Hofer gebilligt. E-Scooter – auch Elektro-Tretroller genannt – hätten besonders in Wien das Stadtbild in kurzer Zeit verändert, sagte Hofer. Daher sei es notwendig geworden, für sie eindeutige Spielregeln zu schaffen. Die Gleichstellung mit dem Fahrrad sei dabei aus Sicht aller Experten die praktikabelste Lösung gewesen.
In Deutschland sind E-Scooter im Gegensatz zu Österreich momentan nicht auf öffentlichen Straßen, Rad- und Gehwegen erlaubt, es steht noch die Zustimmung des hiesigen Bundesrats aus, die voraussichtlich am 17. Mai fallen kann. In den Ländern gibt es Bedenken gegen den Plan des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer, E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h auf Fußwegen zu erlauben.
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(anw)