Spotify und App-Store-Gebühren: EU-Kommission bereitet Verfahren gegen Apple vor

Apple soll sich wettbewerbswidrig verhalten, weil er auch von direkten Konkurrenten 30 Prozent Provision verlangt.

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Apple

Icon des Apple-App-Store.

(Bild: dpa, Silas Stein)

Lesezeit: 2 Min.

Die Europäische Kommission steht kurz vor der Einleitung eines Wettbewerbsverfahrens gegen Apple. Das berichtet die in London erscheinende Wirtschaftszeitung Financial Times (FT) unter Berufung auf informierte Kreise in Brüssel. Demnach wird der formale Start der Untersuchungen nur noch wenige Wochen dauern.

Die EU reagiert mit dem laut der FT geplanten Verfahren auf eine Beschwerde des Musikstreaming-Anbieters Spotify, die im März eingereicht worden war. Die Kartellwächter der Union hatten bereits angedeutet, sich den Fall näher anzusehen. Spotify, Marktführer im Bereich des Musikstreamings, will eine Änderung von Apples Geschäftspraktiken erreichen. Als Plattformbetreiber und gleichzeitiger Konkurrent im Musik-Streaming-Markt mit dem hauseigenen Dienst Apple Music verschaffe sich der Konzern "an jeder Ecke unfaire Vorteile", schrieb Spotify-Gründer Daniel Ek.

Die App-Store-Regeln würden Wettbewerb und Innovation gezielt behindern und die Auswahl für Nutzer einschränken. Damit meint Ek die Tatsache, dass Spotify für den In-App-Verkauf von Abos für seinen Dienst 30 Prozent Provision abführen müsste, gleichzeitig aber auch nicht in seiner iOS-App für andere – für Spotify nicht mit Gebühren an Apple verbundene – Abowege werben darf.

Spotify hat laut eigenen Angaben mittlerweile 100 Millionen zahlende Abonnenten, Apple soll über 50 Millionen erreicht haben. Dennoch glaubt der schwedische Streaminganbieter, von Apple massiv ausgebremst zu werden. Die 30 Prozent seien ungerecht und der Streit mit Apple "unhaltbar". Neben Spotify hat sich auch der Konkurrent Deezer über Apple beschwert, genauso wie die EU-Konsumentengruppierung BEUC.

Sollte die EU-Kommission erkennen, dass Apple wettbewerbswidrig handelt, könnte das für den Konzern teuer werden – Google wurden bereits Milliardenstrafen aufgebrummt. Grundsätzlich sind hier bis zu 10 Prozent eines Jahresumsatzes denkbar. Wie lange die Untersuchung andauert, ist unklar, diese können Jahre dauern, sollte ein Unternehmen nicht kooperieren. Allerdings sind vor Straferteilung auch direkte Einigungen mit den Wettbewerbshütern möglich.

Apple selbst sieht die Kartellbeschwerde gelassen. Das Unternehmen gab an, seiner Ansicht nach sei eine Benachteiligung von Dritt-Apps schlicht irrational. Man sei "zuversichtlich", dass ein von der niederländischen Regulierungsbehörde ACM eingeleitetes Verfahren, das dem nun von der EU-Kommission erwarteten ähnelt, letztlich bestätigen werde, dass "alle Entwickler die gleiche Chance auf Erfolg im App Store haben", teilte der Konzern Mitte April in einer Stellungnahme mit.

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(bsc)