Platz da

Für Elektroscooter gäbe es genug Raum, auch jenseits der Gehwege.

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E-Scooter sollen nun also doch nicht auf Bürgersteigen fahren dürfen. Ursprünglich hatte Bundesautoverkehrsminister Andreas Scheuer geplant, zwei Varianten von Rollern zuzulassen: Eine bis 12 km/h, die auch auf Gehwegen fahren darf, und eine bis 20 km/h, für welche die gleichen Rechte und Pflichten gilt wie für Fahrräder. Die Länder, die am 17. Mai das letzte Wort haben, lehnen E-Scooter auf dem Gehweg ab. Nun hat Scheuer eingelenkt.

Das ist eine gute Entscheidung. Erstens ließen sich die beiden Varianten kaum auseinanderhalten. Wie also sollten sie kontrolliert werden? Zweitens ist der Gehweg, wie der Name schon sagt, zum Gehen da. Zum Fahren gibt es die Fahrbahn.

Zusätzlicher Verkehr von Scooter, Pedelecs oder Lastenrädern gehört nicht an den Rand, sondern mitten ins Geschehen. Platz dafür gäbe es in den Städten genug, wäre er nicht ständig mit Autos zugeparkt. Wenn sich Autofahrer dadurch belästigt fühlen, dann müssen sie damit dann halt leben. In umgekehrter Richtung ist die Belästigung schließlich deutlich größer.

Hoffentlich fällt bis zum 17. Mai auch noch eine weitere Hürde für E-Scooter: die Versicherungspflicht. Es ist nicht einzusehen, warum elektrische Tretroller anders behandelt werden als die deutlich größeren und schnelleren Pedelecs. Zwar mögen die Roller durch ihre kleineren Räder tatsächlich unfallträchtiger sein, aber das gefährdet laut US-Studien vor allem die Fahrerinnen und Fahrer selbst, nicht Dritte.

(grh)