Bundesrat: E-Scooter dürfen nicht auf Gehwege und erst ab 14 genutzt werden

Der Bundesrat hat der Verordnung grünes Licht erteilt, laut der demnächst Elektroroller auf öffentlichen Wegen fahren dürfen – allerdings nur auf Radwegen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 833 Kommentare lesen
E-Scooter: Bundesrat gibt Elektrorollern entscheidenden Schubs

Demnächst dürfen sich in Deutschland Pärchen auf den Straßen auch rollend elektrisch vergnügen.

(Bild: Dmytro Zinkevych / shutterstock.com)

Lesezeit: 6 Min.
Inhaltsverzeichnis

Der Bundesrat hat am Freitag der geplanten Verordnung für "Elektrokleinstfahrzeuge" nur mit einigen Änderungen zugestimmt. Diese sollen für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Die Länder verlangen, dass E-Tretroller oder E-Scooter nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzogen, sondern ausschließlich auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren dürfen. Ansonsten drohten Gefahren für Fußgänger – insbesondere für Kinder, Senioren, blinde oder sehbehinderte Menschen sowie Personen mit kognitiven Behinderungen.

Zum Führen der kleinen, wendigen Flitzer dürfen dem Bundesrat zufolge auch nur Personen berechtigt sein, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Er orientiert sich damit an der Empfehlung des 50. Deutschen Verkehrsgerichtstages, dass auch Pedelecs durch Kinder unter 14 Jahren nicht benutzt werden sollten. Die vorgesehenen Regeln wollen die Länder allgemein auf sämtliche Roller bis zu 20 km/h bezogen wissen.

Für das Befahren von anderen Verkehrsflächen können die Straßenverkehrsbehörden dem Beschluss zufolge Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller zulassen. Eine allgemeine Fahrerlaubnis soll dann "durch Anordnung des Zusatzzeichens 'Elektrokleinstfahrzeuge frei' bekanntgegeben werden". E-Scooter sollen auch in Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung fahren dürfen, wenn dies für den Radverkehr erlaubt ist.


Andere Verkehrsteilnehmer wollen die Länder verpflichtet wissen, einen angemessenen Abstand auch gegenüber E-Roller-Nutzern einzuhalten. Der Bundesrat geht zudem davon aus, dass es durch die neuen Zulassungsregeln "auf Radverkehrswegen zu einer deutlichen Zunahme der Nutzung mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Bewegungsmustern kommt". Er bittet die Bundesregierung daher, "bei der geplanten fahrradgerechten Überarbeitung" der Straßenverkehrsordnung die "Anforderungen für Planung, Bau und Finanzierung entsprechend anzupassen.

Überlegungen der Exekutive, eine Ausnahmeverordnung für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- und Haltestangen wie Hoverboards zu erlassen, lehnt der Bundesrat ab. Für das Abstellen von Kickscootern und City-Rollern gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften, sie dürfen also in der Regel auch auf Gehwegen abgestellt werden.

Die Bundesregierung hatte in ihrem ursprünglichen Entwurf für die Verordnung unterschiedliche Regeln für E-Scooter abhängig von deren Leistung vorgeschlagen: Elektronisch angetriebene Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 km/h sollten auf Gehwegen, gemeinsamen Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren und schon ab dem 12. Lebensjahr freigegeben sein. Für schnellere Kickscooter mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h wollte die Exekutive grundsätzlich auf Radfahrstreifen fahren lassen. Hier war ein Mindestalter von 14 Jahren vorgesehen.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer signalisierte aber bereits Anfang Mai, dass er den Ländern entgegenkommen und das Fahren auf Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit aus der geplanten Verordnung streichen wolle. Die Roller müssen generell bremsen können, steuerbar sein und eine Beleuchtungsanlage haben. Zum Versicherungsnachweis konzipierte das Bundesverkehrsministerium extra eine aufklebbare Plakette. Eine Zulassungspflicht besteht nicht.

Die Änderungen des Bundesrats sind für die Bundesregierung bindend. Sie kann die Verordnung dann nur in Kraft setzen, wenn sie die Forderungen des Bundesrates einarbeitet. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich schon am Mittwoch den Entwurf endgültig beschließen.

Der Bremer Verkehrs- und Umweltsenator Joachim Lohse betonte bei der abschließenden Aussprache, dass das Leitbild der autogerechten Stadt an Grenzen gekommen sei. Es gebe verstärkte Konkurrenz rund um nutzbare Flächen. Die leicht in Bussen oder Bahnen transportierbaren E-Scooter könnten den ÖPNV attraktiver machen an der "letzten Meile", meinte der Grüne. Um Menschen aus ihren Autos herauszulocken, dürfe die Politik aber keine 12-jährigen Kinder mit E-Rollern auf die Gehwege loslassen. Sonst müssten auch Fußgänger zumindest Helme tragen.

Die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD) begrüßte die vorgenommenen Korrekturen: "Fußgänger sollen gerade nicht unter die Räder kommen." Die Länder hätten damit trotzdem die Tür für Mobilität ein Stück weit mehr aufgemacht". Der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) unterstrich: "Wir müssen uns mit der Frage beschäftigen, wie der Mobilitätsraum neu vermessen und aufgeteilt wird." Wenn nach dem Fahrrad- jetzt auch der E-Scooter-Boom komme, "täten wir gut daran, eine fahrradfreundliche Novelle der Straßenverkehrsordnung auf den Weg zu bringen".

Bei einer Anhörung im Bundestag Anfang Mai hatten Sachverständige die Initiative der Bundesregierung scharf kritisiert. Kurt Bodewig von der Deutschen Verkehrswacht sprach damals von einer erheblichen Gefahrenquelle für Fußgänger. Der Nachweis einer Mofa-Prüfbescheinigung sollte zwingend erforderlich sein. Forschungsbedarf sah Karsten Lemmer vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR). Das betreffe die Unfallvermeidung ebenso wie die Frage, ob E-Scooter andere Mobilitätsformen verdrängen könnten. Es gelte nicht nur zu betrachten was technisch möglich sei, sondern auch, was Akzeptanz finde.

Hilke Groenewold vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband sagte, Blinde und Sehbehinderte seien auf den "Schutzraum Gehweg" angewiesen. "Elektrokleinstfahrzeuge auf Gehwegen vernichten Mobilität", schimpfte Roland Stimpel vom Verein "Fuss". Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag monierte, die Kommunalvertreter seien nicht eingebunden worden. Es dürfe nicht sein, dass der Bund großzügige Regelungen vorlege und Gehwege und Fußgängerbereiche generell freigebe.

Siehe dazu auch den Kommentar:

c't hat recherchiert, was das Gesetz ganz konkret bedeutet, welche E-Roller zugelassen werden und wie genau ein verkehrssicherer Roller ausgestattet sein muss. Außerdem beleuchtet der Artikel, warum bereits erhältliche Geräte wie der beliebte Xiaomi M365 oder der Segway-Ninebot ES2 wahrscheinlich keine nachträgliche Zulassung bekommen werden.

Obendrein hat c't einen der ersten bereits jetzt zugelassenen E-Scooter, den Metz Moover, auf über 100 Kilometern ausführlich getestet. Die Tester lobten die Praxistauglichkeit und die gute Akkuleistung, kritisierten aber auch die zu langsame Höchstgeschwindigkeit und die fehlenden Blinker -- beides liegt nicht an Metz, sondern am neuen Gesetz.

(anw)