US-Visumantrag: Social-Media-Konten und E-Mail-Adressen sind jetzt erforderlich

Wer ein Visum für die USA benötigt, muss nun offenbar verpflichtend Benutzernamen in den sozialen Medien, E-Mail-Adressen und Telefonnummern angeben.

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US-Visumantrag: Social-Media-Konten und E-Mail-Adressen sind jetzt erforderlich

(Bild: Taiga/Shutterstock.com)

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Die USA machen Ernst mit ihrem Plan, bei der Visumvergabe für eine Einreise in die Vereinigten Staaten in nahezu allen Fällen eine Auflistung der Social-Media-Konten, der verwendeten E-Mail-Adressen und Telefonnummern der vergangenen fünf Jahre zu verlangen. Damit wird die Überprüfung der Einreisenden in die USA massiv ausgeweitet und könnte nach Schätzungen bis zu 15 Millionen Menschen pro Jahr betreffen.

Im Rahmen des Visumantrags wird offenbar seit Anfang des Monats verpflichtend nach Benutzernamen in den sozialen Medien, bislang genutzten E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern gefragt, wie Associated Press (AP) berichtet. Die Auflistung muss alle Daten umfassen, die für die letzten fünf Jahre zutreffen und gilt für Visa zur Einwanderung sowie für vorübergehende touristische, Geschäfts- und Bildungsaufenthalte in den USA. Die erste Gruppe umfasst nach Schätzung des State Department ca. 710.000 Personen pro Jahr, die zweite Gruppe ca. 14 Millionen Personen pro Jahr.

Das State Departement teilte mit, die nationale Sicherheit sei bei der Beurteilung von Visumanträgen von höchster Priorität und man arbeite weiterhin daran, neue Verfahren zur Verbesserung des Prüfprozesses zu finden und US-Bürger zu schützen. Zugleich unterstütze man die legale Einreise in die USA. Die zusätzlichen Daten verbesserten die Prüfung und das Feststellen der Identität der Antragsteller.

Die meisten EU-Bürger dürften von der Regelung allerdings ausgenommen bleiben, da sie im Rahmen eines Visa-Waiver-Programms (ESTA) visumfrei in die Vereinigten Staaten einreisen können. Für manche EU-Staaten wie Polen, Kroatien, Rumänien oder Bulgarien gilt dies jedoch nicht, deren Bürger benötigen ein Visum.

Der Plan für die neue Regelung war bereits im März 2018 bekannt geworden und stand seinerzeit zunächst als Vorschlag zur Diskussion. Doch bereits damals kritisierten Bürgerrechtler die mit Terrorismusbekämpfung begründeten Pläne, weil sie eine abschreckende Wirkung auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit hätten. Auch äußerten sich Kritiker besorgt wegen der Definition von "Terrorismus", die zu Diskriminierung führen könne.

Bereits seit 2016 erfragen die Einreisebehörden die Social-Media-Konten, jedoch auf freiwilliger Basis (auch auf den ESTA-Formularen). Dies sollte den Prozess für Antragsteller unter anderem aus verdächtigen Gebieten beschleunigen, in denen die USA terroristische Aktivität entdecken. Von dieser Maßnahme sollen jährlich ca. 65.000 Personen betroffen gewesen sein, schreibt AP. Die zwischenzeitlich von der US-Regierung ins Spiel gebrachte zwangsweise Passwortherausgabe für Social-Media-Konten wurde wieder verworfen. (tiw)