EU-Regeln gegen Terrorismus könnten Meinungsfreiheit im Netz einschränken

Die EU verhandelt über eine Verordnung gegen terroristische Online-Inhalte. Kritiker befürchten dramatische Einschränkungen der Grundrechte.

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Lesezeit: 16 Min.
Von
  • Elisabeth Niekrenz
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15. März 2019: Bei einem Terroranschlag auf zwei Moscheen im neuseeländischen Christchurch tötete ein Rechtsterrorist 51 Menschen. 50 Menschen verletzte er. Seinen Angriff streamte der Täter live bei Facebook. Zwei Monate nach dem Anschlag rief die neuseeländische Regierungschefin Jacinda Arden zum internationalen Vorgehen gegen "terroristische und extremistische Gewaltinhalte" auf. Das Ergebnis ist der Christchurch Call, eine unverbindliche Vereinbarung zwischen Regierungen und Unternehmen, Regeln gegen Terrorismus online besser durchzusetzen. Was genau terroristische Inhalte sind, wird darin allerdings nicht beantwortet.

Die Europäische Union arbeitet bereits seit 2015 an Wegen, terroristische Inhalte auf Plattformen wie Facebook und YouTube einzudämmen. Bislang setzte die EU-Kommission dabei auf freiwillige Selbstkontrolle: Im Rahmen der Kooperationsplattform EU-Internetforum brachte sie die Betreiber der großen sozialen Netzwerke mit der Strafverfolgungsbehörde Europol und Vertretern der Mitgliedsstaaten an einen Tisch. Ziel der Veranstaltung war es, "ein gemeinsames Konzept auf der Grundlage einer öffentlich-privaten Partnerschaft zur Aufspürung und Bekämpfung schädlicher Online-Inhalte" zu erstellen.

So kam es zum Aufbau einer gemeinsamen Hash-Datenbank mit als terroristisch eingeordneten Inhalten und zum umfangreichen Einsatz von Filtertechnik, die den Upload von in der Datenbank erfassten Inhalten verhindern soll. Ebenfalls 2015 hat Europol die Internet Referral Unit eingerichtet. Diese Abteilung sucht im Web nach problematischen Inhalten und meldet sie den Plattformen – mit der Empfehlung, sie auf Grundlage ihrer Nutzungsbedingungen zu entfernen. Dabei geht es nicht nur um vermeintlich terroristische Inhalte, sondern etwa auch um Schleusungskriminalität.