Urteil: 1&1 darf Kunden keinen bestimmten Router aufzwingen

Beim Bestellen eines Internet-Tarifs darf ein Provider nicht den Eindruck erwecken, dass bestimmte Router nötig sind, hat das Landgericht Koblenz entschieden.

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Internet
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Internetdienstleister sollten nicht versuchen, die seit August 2016 geltende Routerfreiheit durch irreführende Angaben auszuhebeln. So hat das Landgericht Koblenz jetzt den Provider 1&1 dazu verurteilt, nicht länger den Eindruck zu erwecken, dass beim Online-Bestellen von DSL-Tarifen einer der angebotenen Router erforderlich sei. Erfolgreich geklagt hatte gegen die Praxis der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Wenn ein Verbraucher auf der Webseite von 1&1 einen Angebot für Internet und Telefon auswählt und den Bestellvorgang startet, heißt es auf der Folgeseite: "Zu dem gewählten DSL-Tarif benötigen Sie einen der folgenden DSL-Router." Kunden müssen dann eines von drei abgebildeten Geräten auswählen. Die Palette reicht vom kostenlosen "1&1 DSL-Modem" bis zum "HomeServer Speed+" für 6,99 Euro im Monat. Ohne Klick auf eine der Offerten können Nutzer ihre Bestellung nicht fortsetzen.

Die 4. Kammer für Handelssachen des Gerichts schloss sich der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass diese Praxis eine irreführende Werbung darstellt. Die United-Internet-Tochter erwecke den Eindruck, dass die angebotenen Router für den gewählten DSL-Tarif zwingend erforderlich seien, heißt es in dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 24. Mai (Az.: 4 HK O 35/18). Im Telekommunikationsgesetz ist die freie Wahl des Routers ausdrücklich vorgeschrieben.

Der Anbieter hatte darauf verwiesen, er würde anderweitig darüber informieren, dass auch andere Zugangsgeräte geeignet sind. Kunden könnten zum Beispiel die telefonische Hotline anrufen oder durch Klick auf die Rubrik "Tarif-Details" nähere Informationen über die Hardware-Optionen erhalten. Die Richter überzeugte das nicht, da Kunden gar keinen Anlass hätten nachzufragen angesichts der Aussagen zur vermeintlichen Erforderlichkeit der voreingestellten Auswahl. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, 1&1 kann in Berufung gehen. Zuvor hatte das Landgericht Essen entscheiden, dass vom Ende des "Routerzwangs" auch Bestandskunden profitieren. (jk)