DSGVO: Schwarz-Rot schwächt Pflicht für Betriebsdatenschutzbeauftragte ab

CDU/CSU und SPD haben sich auf Änderungen für das Gesetz geeinigt, mit dem das deutsche Recht an die DSGVO angepasst werden soll.

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Datenschutz

(Bild: dpa, Patrick Pleul)

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Die große Koalition will die Mitarbeiterzahl erhöhen, ab der Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten stellen müssen, und so kleinere Firmen entlasten. Nach einem Kompromiss von Union und Sozialdemokraten soll die Schwelle von zehn auf 20 Beschäftigte angehoben werden. Vor allem die CDU/CSU-Fraktion hatte unter dem Stichwort "Bürokratieabbau" gefordert, die Grenze noch deutlich stärker nach oben zu schrauben. Der Kompromiss ist Teil verschiedener Änderungen, den die Koalition noch am Regierungsentwurf für ein "zweites Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz" vornehmen will.

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Noch auf keine konkrete Formulierung konnte sich die Koalition bei ihrem Vorhaben einigen, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit mit dem auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang zu bringen. Dazu hat der EU-Gesetzgeber die Mitgliedsstaaten mit Artikel 85 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufgefordert. Zuvor hatte es viel Kritik auch aus der Bundesregierung gegeben, dass die Verordnung die Meinungsfreiheit aushöhlen könnte. Auch Journalisten und Blogger hatten die Politik immer wieder angetrieben, hier mögliche Regelungslücken zu schließen.

Schwarz-Rot will die Exekutive aber mit einem Entschließungsantrag auffordern, zeitnah einen Vorschlag auf den Weg zu bringen. Die Rechtsprechung in Deutschland habe den Ausgleich zwischen den beiden betroffenen Grundrechten "durch differenzierte Entscheidungen bislang im Einzelfall gewährleistet und sollte als Maßstab für die weitere Abwägung gelten", heißt es in einem heise online vorliegenden Papier. Nun solle eine "Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu Zwecken der Meinungsäußerung" geschaffen werden, ohne dem Datenschutz oder der freien Redemöglichkeit "den grundsätzlichen Vorrang einzuräumen". Das letzte Wort sollen also nach wie vor die Gerichte sprechen.

Mit den Änderungen hat die Koalition den Weg freigemacht, damit der umfangreiche Gesetzentwurf am Donnerstag zu mitternächtlicher Stunde im Bundestagsplenum verabschiedet werden kann. Insgesamt sollen mit dem Vorhaben 154 deutsche Gesetze an die DSGVO angepasst werden. Unter anderem soll es damit schwieriger für Adresshändler werden, über eine einfache Melderegisterauskunft Informationen über Bürger abzufragen. Zu den Schwerpunkten zählen viele neue und umgestaltete Begriffsbestimmungen sowie Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regeln zu den Kontrollrechten, die der Gesetzgeber mit dem ersten Anpassungsgesetz bereits einschränkte.

Bei einer Anhörung im Bundestag im Dezember hatten Experten den Entwurf scharf kritisiert. Mit dem Vorhaben stehe die Bundesregierung "weiter auf der Bremse", monierte etwa der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink. Anstatt den Schwung der DSGVO aufzugreifen und zu begreifen, "dass die Zukunft der Datenverarbeitung aus europäischer Sicht und als globales Alleinstellungsmerkmal nur in einer unauflöslichen Verbindung von Digitalisierung und Datenschutz liegen kann", ergehe sich der Entwurf in einem "Klein-klein der Beschränkung von Betroffenenrechten". Die Exekutive schaffe es nicht, das Datenschutzrecht übersichtlicher und verständlicher zu machen, monierte auch Kisten Bock vom Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Kiel. (vbr)