Bundesrat stimmt für Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Migrationspaket

In Deutschland wird die Zuwanderung erleichtert. Mit einem reformierten "Datenaustauschverbesserungsgesetz" sollen Flüchtlinge schärfer überwacht werden.

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Fachkräfte, Büro, Arbeitsplätze

(Bild: giggsy25 / shutterstock.com)

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Der Bundesrat hat am Freitag nach einer gut einstündigen Debatte Deutschlands erstes Fachkräfteeinwanderungsgesetz befürwortet. Bisher konnten nur Akademiker aus dem Ausland jenseits der EU hierzulande vor Ort direkt einen Arbeitsplatz suchen. Künftig sollen auch Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung für bis zu sechs Monate dafür eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie über eine anerkannte Qualifikation, ausreichende Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen. Während dieser Zeit kann auch eine Probearbeit etwa in Form eines Praktikums mit bis zu zehn Wochenstunden ausgeübt werden.

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Speziell für IT-Fachkräfte werden die Voraussetzungen gesenkt, um auf den hiesigen Arbeitsmarkt zu gelangen. Sie dürfen ohne formalen Qualifikationsnachweis einwandern, sofern sie über eine Berufserfahrung von drei Jahren verfügen. Die Digitalbranche sieht darin eine Chance, die ausgemachten offenen Stellen für 82.000 IT-Spezialisten zumindest teils mit Experten aus dem Ausland zu besetzen.

Darüber hinaus schafft das Einwanderungsgesetz die Option für unter 25-Jährige, bereits zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland zu kommen. Voraussetzungen sind hier neben der vollständigen Lebensunterhaltssicherung gute deutsche Sprachkenntnisse ("Niveau B2") und ein Abschluss, der zu einem Hochschulzugang in Deutschland oder in dem Staat führt, in dem der Aspirant die Schulbank drückte.

Dabei soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Lohndumping kommt. So müssen Bezahlung und Arbeitsbedingungen der ausländischen Fachkraft denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen. Spezialisten, die über 45 Jahre alt sind, müssen nachweisen, dass sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen und monatlich mindestens 3685 Euro brutto verdienen. Damit soll verhindert werden, dass sie bei der Rente aufs Sozialamt angewiesen sind und die sozialen Sicherungssysteme überlastet werden.

Nach rund 30-jähriger Debatte hatte die Bundesregierung im Dezember den Entwurf auf den Weg gebracht, den der Bundestag Anfang Juni mit einigen Korrekturen im Rahmen eines umfassenden Migrationspakets verabschiedete. Dazu gehören etwa auch ein Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetz, eine Reform zur "besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" alias "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" zur erleichterten Abschiebung sowie ein "zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz". Mit letzterem sollen die Behörden etwa über einen Ausbau des Ausländerzentralregisters Flüchtlinge schärfer überwachen und Kindern Fingerabdrücke abnehmen können. Es erlangte Berühmtheit aufgrund des Kommentars von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), dass man Gesetze kompliziert machen müsse, um sie unauffällig durch das legislative Verfahren zu schleusen

Fachkräftemangel

Unter anderem das mit dem Rückkehr-Gesetz versehene Recht für die Polizei, bei Abschiebungen Flüchtlingsheime ohne Richterbeschluss betreten zu dürfen, wollten Länder wie Berlin, Hamburg und Thüringen zunächst stoppen und in den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag bringen. Sie machten "gravierende Mängel" und "handwerkliche Unzulänglichkeiten" in Teilen der Entwürfen aus. Für den entsprechenden Antrag fand sich aber keine Mehrheit.

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) betonte in Punkto Einwanderungs- und Abschiebepolitik: "Herz und Härte, beides wird heute Gesetz." Sein Kollege aus Niedersachsen, Boris Pistorius (SPD) unterstrich, dass das Paket eine "sozialdemokratische Handschrift" trage. Benjamin Immanuel-Hoff, Chef der Staatskanzlei Thüringens, lobte den Ansatz, Zuwanderung zu ermöglichen, als wichtigen ersten Schritt: "Wir bekennen uns dazu, dass dieses Land ein Einwanderungsland ist und bleiben soll." Es fehle aber eine "echte Potenzialzuwanderung", beklagte der Linke. Der Schwerpunkt liege zu stark auf der "Erwerbsmigration".

Der nordrhein-westfälische Minister für Flüchtlinge und Integration, Joachim Stamp, zeigte sich enttäuscht: "Der Schatten überwiegt." Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz springe der Gesetzgeber zu kurz, da dieses etwa kein Punktesystem für die leichtere Einreise und Einstellung integrationswilliger Bewerber vorsehe. Der FDP-Politiker unterstrich angesichts des "Stückwerks": "Es hätte dem Gesetzespaket ausgesprochen gut getan, wenn die Expertise der Länder tatsächlich Eingang in die Gesetzgebung gefunden hätte." Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sprach von "offensichtlich europarechtswidrigen" Teilen des Bündels. (bme)