Diesel-Skandal: Kraftfahrt-Bundesamt soll bei Audi Augen zugedrückt haben
Kommt das Kraftfahrt-Bundesamt Audi im Diesel-Skandal zu sehr entgegen? Diese Frage wirft ein Medienbericht auf.
Audi soll die Dieselmotoren in seinen Modellen mehr manipuliert haben, als im Diesel-Skandal bisher bekannt geworden ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) soll das nach Meinung von Experten aber nicht ausreichend geahndet haben, heißt es in Medienberichten.
In 200.000 Autos, die Audi in Deutschland verkauft hat, sei nicht nur eine Abschalteinrichtung eingebaut worden, sondern insgesamt vier verschiedene solcher Techniken, durch die die Motorabgase auf dem Prüfstand weniger Schadstoffe enthalten als im Verkehr. Als unzulässig geahndet habe das KBA lediglich eine Technik, die "Motoraufwärmfunktion", während Audi die anderen drei Techniken "freiwillig" habe entfernen dürfen, berichten das Handelsblatt und der Bayerische Rundfunk. Ihnen liegen nach eigenen Angaben Rückrufbescheide des Kraftfahrt-Bundesamts an Audi vor, der Jurist Martin Führ von der Hochschule Darmstadt analysiert habe. Führ war auch Gutachter im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestags.
Skeptische Juristen
Der Jurist meinte laut dem Bericht, dass alle vier Techniken nicht für den Motorschutz nötig gewesen seien, "denn dann hätte man sie nicht herausnehmen können". Audi könnte zivilrechtlich davon profitieren, dass das KBA bisher nur eine Abschalteinrichtung als unzulässig eingestuft hat, es sei also nicht klar ausgesprochen worden, dass alle vier Strategien unzulässig seien. Außerdem gehe aus den Bescheiden hervor, dass die Behörde die meisten Modelle nicht selbst geprüft hat, sondern sich auf Angaben des Unternehmens stützte.
Die Staatsanwaltschaft München II, die in Audis Dieselskandal gegen 27 Beschuldigte ermittelt, soll laut vertraulichen Unterlagen das KBA im Januar 2016 aufgefordert haben, bei Erkenntnissen über illegale Abschalteinrichtungen nicht zuerst Audi, sondern vorher die Staatsanwaltschaft zu kontaktieren. Nachdem die Staatsanwaltschaft im Juni 2017 aus den Medien vom ersten Rückruf erfahren habe, habe sie an den Präsidenten des KBA, Ekhard Zinke mitgeteilt, eine eingeschränkte Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden könne den Tatbestand einer zumindest versuchten Strafvereitelung erfüllen. Deshalb sei auch eine Durchsuchung des KBA denkbar, heiße es in dem Brief.
Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)
(Bild: EPA
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(anw)