Hessentrojaner: Bürgerrechtler beschweren sich beim Bundesverfassungsgericht

Aktivisten haben wegen der Reform der Befugnisse für Polizei und Inlandsgeheimdienst in Hessen das Bundesverfassungsgericht angerufen. Auch die Piraten klagen.

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Hessentrojaner: Bürgerrechtler klagen vorm Bundesverfassungsgericht

Sie möchten gerne den Hessentrojaner anschieben: der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU, l.) und der grüne hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.

(Bild: dpa / Boris Roessler)

Lesezeit: 3 Min.
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Einige zivilgesellschaftliche Organisationen ziehen gegen die Novellen des hessischen Polizei- und Verfassungsschutzgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht. Die Beschwerde richtet sich dagegen, dass die schwarz-grüne Koalition in Wiesbaden damit die Überwachungsbefugnisse für die Strafverfolger und den Inlandsgeheimdienst deutlich ausgeweitet hat. So dürfen Ermittler etwa IT-Systeme wie Computer oder Mobiltelefone zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimlichen Online-Durchsuchung infiltrieren und dafür Staatstrojaner verwenden.

Zudem könne die Polizei mit der Analysesoftware Hessendata des US-Unternehmens Palantir Menschen und ihr Umfeld "vollständig durchleuchten", befürchten die Bürgerrechtler. Das Programm vereine Daten aus zahlreichen Informationssystemen, werte aber auch externe Informationen etwa aus sozialen Medien aus.

Der Einsatz des "Hessentrojaners" gefährde die IT-Sicherheit aller Bürger. Die Polizei könne dafür IT-Sicherheitslücken geheimhalten und sie für Überwachungen ausnutzen, sodass diese gerade nicht vom Hersteller schnellstens geschlossen würden. Dieselben Schwachstellen und Hintertüren stünden dann auch Cyberkriminellen und ausländischen Geheimdiensten offen.

"Mit dem Hessentrojaner und der Big-Data-Analysesoftware Hessendata liegt Hessen beim Angriff auf die Freiheitsrechte im Ländervergleich weit vorne", begründete Sarah Lincoln, Juristin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), den Schritt. "Wer in eine automatische Datenanalyse gerät, wird schnell zum gläsernen Menschen." Die auch auf Bundesebene und in anderen Ländern gegen überbordende Spähbefugnisse klagende GFF koordiniert die Beschwerde, mitgetragen von der Humanistische Union (HU), den Datenschützern Rhein Main und den Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF).

Zu den sieben individuellen Beschwerdeführern gehören neben Vertretern der Bürgerrechtsorganisationen die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, Klaus Landefeld als Vorstandsmitglied des eco-Verbands der Internetwirtschaft und Silvia Gingold, die aufgrund ihres antifaschistischen Engagements seit ihrer Jugend vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Das Verfassungsschutzgesetz sieht etwa einen weitreichenden Einsatz verdeckter Ermittler, die Ortung von Mobiltelefonen und die Überwachung von Reiserouten vor. Einmal erhobene Daten kann der Inlandsgeheimdienst nahezu voraussetzungslos mit anderen öffentlichen Stellen und ausländische Regierungen teilen. Betroffene haben nur sehr eingeschränkte Auskunftsrechte darüber, welche Informationen über sie erhoben werden. Für den Hessentrojaner und Hessendata hat die Landesregierung bereits je einen "Big Brother Award" erhalten.

Parallel hat auch die Piratenpartei Hessen am Dienstag Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Kompetenzen zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung der Polizei des Landes eingelegt. "Die Angriffe auf meine Freiheitsrechte werden immer umfangreicher", monierte der Kreisverbandsvorsitzende Helge Herget, der hier zu den Beschwerdeführern gehört. Mit dem überarbeiteten Polizeigesetz "haben wir jetzt eine Situation, die uns direkt in den totalitären Überwachungsstaat führen kann". Es bleibe daher nur der Gang nach Karlsruhe. (anw)