Gericht: Facebook muss gelöschten Post wieder einstellen

Ein Facebook-Nutzer hatte ein Mitglied des Zentralrats der Muslime kritisiert, nach Feststellung des Gerichts aber im Rahmen einer zulässigen Meinungsäußerung.

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Gericht: Facebook muss gelöschten Post wieder einstellen

(Bild: dpa, Monika Skolimowska)

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Von
  • dpa

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat Facebook zur Wiederherstellung eines gelöschten Beitrags verpflichtet, weil es sich dabei nicht um rechtswidrige Hassrede handelte. In dem Post hatte ein Facebook-Nutzer ein Mitglied des Zentralrats der Muslime kritisiert, nach Feststellung des Gerichts aber im Rahmen einer zulässigen Meinungsäußerung. Deshalb müsse Facebook den Beitrag wieder einstellen, entschied das Oberlandesgericht nach Angaben vom Mittwoch in einem Eilverfahren.

Der klagende Facebook-Nutzer hatte es in dem strittigen Post als feige bezeichnet, dass der Funktionär des Zentralrats einige Informationen aus dem Netz gelöscht habe. Facebook hatte daraufhin die Kritik des Klägers mit der Begründung aus dem Netz genommen, die aufgestellten Behauptungen seien unwahr, beleidigend und als Hassrede zu werten.

Am Landgericht Oldenburg hatte der Kläger zunächst vergeblich versucht, das soziale Netzwerk zur Wiederherstellung des Beitrags zu verpflichten. Das Oberlandesgericht gab ihm jedoch jetzt Recht, da der Kläger die von ihm behaupteten Tatsachen belegt hatte. Weder die Darstellung richtiger Tatsachen noch die Bewertung einer Handlung als feige seien rechtswidrig. Facebook müsse im Einzelfall zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem Schutz der Meinungsfreiheit abwägen. Die Sache sei dringlich, da der Kläger sonst Gefahr laufe, dass Facebook einen nächsten, ähnlichen Post wiederum löschen würde. (anw)