PSD2: Was sich ab September 2019 beim elektronischen Bezahlen ändert

Mit der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 wird Zwei-Faktor-Authentifizierung für einige Zahlarten Pflicht, was Änderungen für Kunden und Händler bringt.

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Was sich ab September beim elektronischen Bezahlen ändert

(Bild: Rudolf A. Blaha)

Lesezeit: 19 Min.
Von
  • Markus Montz
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Beim Bezahlen im Internet und an der Ladenkasse werden viele Verbraucher ab dem 14. September 2019 Veränderungen bemerken. Dann nämlich müssen Händler, Banken und Zahlungsdienstleister im Bereich der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive II, kurz: PSD2) umgesetzt haben. Das bedeutet für Verbraucher, dass ihnen eine Zwei-Faktor-Authentifizierung beim elektronischen Bezahlen wesentlich häufiger begegnen wird als zuvor. Wenn etwa zusätzlich zum Passwort ein Passcode auf das Mobiltelefon geschickt und im PC-Browser abgefragt wird, ist das kein optional zuschaltbares Sicherheitsfeature mehr. Es ist Pflicht.

Immerhin ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung nicht für alle Zahlarten obligatorisch, insbesondere nicht für die so beliebten Lastschriften und Rechnungskäufe. Auch bei den Zahlarten, die von der PSD2 betroffen sind, gibt es Ausnahmen.

Erklärtes Ziel der PSD2 ist es, den elektronischen Zahlungsverkehr innerhalb der EU durchschaubarer, bequemer und vor allem sicherer zu machen. Im Grundsatz gilt sie sowohl für Online-Geschäfte als auch für den stationären Handel. Die Richtlinie sieht zudem spürbare Änderungen für elektronische Bankgeschäfte vor.