Satirischer Tweet zur Europawahl: Gericht untersagt Löschung und Accountsperre

Das Landgericht München I untersagt Twitter die Löschung eines satirischen Tweets zur Europawahl und die Sperrung des zugehörigen Accounts.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 176 Kommentare lesen
Landgericht München untersagt Löschung satirischen Tweets

(Bild: pixabay)

Lesezeit: 2 Min.

Ein satirischer Tweet des Journalisten und Autors Tom Hillenbrand vom 6. Mai mit dem Inhalt: "Alle AfD-Wähler sollten: - ihren Wahlzettel fotografieren - ihn unterschreiben - Foto auf Insta posten - Wahlzettel danach aufessen", wurde von Twitter gelöscht und der Account gesperrt. Das Landgericht München I untersagte Twitter am 17. Juni per Einstweiliger Verfügung die Löschung des satirischen Beitrags und die Sperrung des zugehörigen Accounts. Bei Zuwiderhandlung droht dem Kurznachrichtendienst ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, berichtet LTO

Vor der Europawahl hatte Twitter eine Richtlinie zur Integrität von Wahlen aufgestellt. Als Verstoß gegen diese Richtlinie gilt auch das Teilen von falschen oder "irreführenden Informationen über die Art und Weise der Abstimmung oder die Registrierung für die Wahl". Twitter bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, Verstöße gegen die Richtlinien zu melden. Am 6. Mai twitterte Tom Hillenbrand weitere satirische Hinweise für Wähler weiterer Parteien, darunter der FDP, SPD, CDU und der Grünen. Diese Tweets sind auf dem Twitter-Account aktuell immer noch zu lesen, der Tweet für die Wähler der AfD fehlt zum jetzigen Zeitpunkt.

Bereits am 4. Mai 2019 wurde das Twitter-Konto des IT-Rechtsanwalts Thomas Stadler gesperrt, der eine nahezu identische Empfehlung auf Twitter veröffentlicht hat, allerdings drei Jahre zuvor, im März 2016. Im gleichen Zeitraum wurde der Account der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli verläufig gesperrt und c't-Redakteur und Kommunalpolitiker Urs Mansmann blieb auch nicht verschont.

(bme)