Gutachter des Bundestags sehen bei Alexa Risiken für Besucher und Kinder

Kinder könnten Inhalte abrufen, die für Minderjährige nicht geeignet sind. Die Frage ist auch, was mit Besuchern ist, deren Gesprochenes aufgezeichnet wird.

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Alexa

(Bild: petrmalinak / shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
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  • dpa

Amazons Sprachassistentin Alexa birgt nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags Risiken für Minderjährige und unbeteiligte Besucher. Konkret geht es darum, dass Kinder persönliche Informationen preisgeben oder mit ihrer Stimme Inhalte abrufen könnten, die für Minderjährige nicht geeignet sind. Außerdem stellt sich die Frage, was mit Besuchern ist, die nicht wissen, dass die Software gerade aufzeichnet – auch wenn die Aufzeichnung in der Regel nur wenige Sekunden dauert.

In einem Gutachten stellt der Wissenschaftliche Dienst fest, Amazon dürfte der Pflicht zur Informationsvermittlung bei der Datenerhebung von Nutzern ausreichend nachkommen – "offen bleibt jedoch, wie unbeteiligte Dritte und Minderjährige von der Datensammlung ausgeschlossen werden können".

Mit Blick auf die USA sei außerdem unklar, "zu welchen weiteren Zwecken Amazon seine Daten zukünftig nutzen könnte", heißt es in dem Gutachten, das der dpa vorliegt. Auch ein Datendiebstahl aus der Amazon Cloud könne nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Masse der dort gespeicherten Informationen "könnte dies die Alexa-Nutzer besonders sensibel treffen".

Das Bundesinnenministerium fühlt sich in der Sache nicht zuständig. Ein Sprecher erklärte auf Anfrage: "Die Nutzung der Sprachassistenten betrifft Datenverarbeitungen durch nichtöffentliche Stellen." Für diese lasse die Datenschutz-Grundverordnung der EU den nationalen Gesetzgebern so gut wie keinen Regelungsspielraum.

"Wir müssen darauf dringen, dass die Einwilligungserklärung für den Nutzer auf die Gefahren und Möglichkeiten hinweist, die mit der Übertragung und Nutzung der Daten sowie der Daten von Dritten, die sich zufällig im Raum befinden, hinweist", sagte der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann. Dies müsse detailliert möglich sein, "und nicht indem man nur einmal ein Häkchen für alles setzt". Der Wissenschaftliche Dienst hält fest: "Angaben zur Speicherungsdauer sind in den Nutzungsbedingungen von Amazon nicht ersichtlich."

Kamann hatte den Wissenschaftlichen Dienst explizit nach Alexa gefragt. Er betonte jedoch: "Bei allen sprachbasierten Aufzeichnungssystemen gibt es diesen kritischen Punkt."

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Amazon bietet den Alexa-Nutzern zwar neuerdings mit dem Befehl "Alexa, lerne meine Stimme" die Möglichkeit, ein persönliches Stimmprofil einzurichten. Die Stimmprofile werden aber nach Angaben eines Amazon-Sprechers nur genutzt, "um das individuelle Nutzererlebnis zu verbessern". Auf den Befehl "Computer, spiele Musik" hin werden beispielsweise für verschiedene Profile unterschiedliche Titel abgespielt. Das Gerät für Kinder oder Mitbewohner zu sperren, erlaubt die neue Stimmerkennung aber nicht. "Eine zweifelsfreie biometrische Identifizierung, die Voraussetzung für das Sperren einzelner Profile, beziehungsweise die Deaktivierung von Sprachaufzeichnung einzelner Nutzer wäre, findet über Stimmprofile nicht statt", erklärte der Sprecher.

Vergleich Amazon Alexa, Apple Siri und Google Assistant (3 Bilder)

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(anw)