Bau der A39 verzögert sich

Der Bau der A39 verzögert sich. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beauftragte die Straßenplaner, einzelne Mängel in den Planungen zu beheben. Eine Ortsumgehung für Ehra-Lessien im Landkreis Gifhorn übersteige die Kompetenz der niedersächsischen Straßenbaubehörde

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(Bild: Elmschrat / https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de)

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  • dpa

Der Bau der Heideautobahn A39 verzögert sich. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beauftragte die Straßenplaner am Donnerstag (11. Juli 2019), einzelne Mängel in den Planungen zu beheben. Eine Ortsumgehung für Ehra-Lessien im Landkreis Gifhorn übersteige die Kompetenz der niedersächsischen Straßenbaubehörde, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der Urteilsbegründung. Die Planer hatten im Zuge einer Autobahn-Anschlussstelle eine vollständige Umgehungsstraße vorgesehen. „Eine komplette Ortsumfahrung bedarf eines gesonderten Planungskonzepts“, führte Bier aus.

Die endgültige Fertigstellung der A39 hat noch einen langen Weg vor sich.

(Bild: Elmschrat / https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de)

Auch beim Wasserrecht müssen die Planer der Trasse nachbessern: Bereits in den Entwürfen soll gezeigt werden, dass das verschmutzte Regenwasser von der Straße nicht ins Grundwasser gelangt. So sollen etwa zusätzliche Filteranlagen in die Regenrückhaltebecken eingebaut werden. Wie lange sich der Weiterbau der A39 nach dem Urteil nun verzögern wird, konnte eine Sprecherin der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zunächst nicht sagen.

Die A39 soll über 105 Kilometer Wolfsburg und Lüneburg verbinden. Am Bundesgericht wurde zunächst über den Bau eines 14,2 Kilometer langen Teilstücks zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien verhandelt. Insgesamt zehn Klagen waren dagegen eingegangen, zunächst verkündete das Gericht Urteile zu den Klagen des BUND und der Gemeinde Jembke. Entscheidungen zu Klagen von drei Privatpersonen (Az.: BVerwG 9 A 17.18, 9A 18.18, 9 A 19.18) sollen den Beteiligten nach dem 1. September 2019 schriftlich zugestellt werden.

Weitere drei Klagen wurden abgetrennt und zur Verhandlung auf den 29. Oktober 2019 verlegt. Außerdem wird dann die Verhandlung zur Klage (Az.: BVerwG 9 A 15.18) der Gemeinde Tappenbeck im Landkreis Gifhorn fortgeführt. Sechs weitere Autobahn-Teilstücke sind derzeit in der Planungsphase.

Das Gericht hatte die Planungen für das erste Teilstück unter die Lupe genommen. Die Umweltschutzorganisation BUND sowie die Gemeinde Jembke hatten geklagt. Sie halten das Vorhaben für fehlerhaft und bemängeln unter anderem Verstöße gegen das Wasser- und Naturschutzrecht. Außerdem halten sie die A39 für klimapolitisch falsch und bezweifeln, dass die Trasse überhaupt notwendig ist. Das Gericht stimmte dem BUND in Teilen zu, die Bedenken hinsichtlich Umwelt- und Artenschutz wies es jedoch ab. „Erstmal haben wir zumindest einen zeitlichen Aufschub erlangt“, sagte Marita Wudtke vom BUND-Landesverband Niedersachsen nach der Urteilsverkündung.

Die Klage der Gemeinde Jembke wies das Bundesverwaltungsgericht ab. Die Vorgaben für eine Rastanlage seien bei den Planungen eingehalten worden, begründete Bier die Entscheidung des Senats. Auch der nötige Abstand zur Siedlung sei berücksichtigt worden. „Es tut uns sehr leid für die Bürger“, sagte Bürgermeisterin Susanne Ziegenbein (CDU) nach der Urteilsverkündung. „Wir haben es versucht.“

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg reagierte enttäuscht auf das Urteil: „Die Entscheidung ist ein Rückschlag und bedeutet weiteren Zeitverlust. Die Zukunftsachse für unsere Region wird also später kommen – aber sie wird kommen. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat klar herausgestellt, dass die Mängel in der bisherigen Planung behoben werden können“, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert. „Die Region braucht diese Autobahn, um Investitionen anzulocken und neue Arbeitsplätze zu schaffen.“ (mfz)