Urteil zur Informationsfreiheit: Ministerium muss Beiratsprotokolle herausgeben

FragDenStaat hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Klage gegen das Finanzministerium gewonnen. Niederschriften von Beratern sind demnach nicht geheim.

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Urteil zur Informationsfreiheit: Ministerien müssen Beiratsprotokolle herausgeben

Eingang zum Verwaltungsgericht Berlin.

(Bild: dpa)

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Neues Urteil zugunsten der Informationsfreiheit: Das Bundesfinanzministerium muss die Sitzungsprotokolle seines wissenschaftlichen Beirats auf Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) herausgeben. Eine Satzungsänderung des Beirats, mit der das für Transparenz zuständige Referat die Geheimhaltung sicherstellen wollte, ist damit unwirksam, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Die Behörde kann damit die Niederschriften des Beirats zwischen 1998 und 2018 nicht länger einfach unter Verschluss halten.

Geklagt hatte ein Aktivist von FragDenStaat mit finanzieller Unterstützung durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Er argumentierte, dass der durch Steuergelder finanziert werde und das Finanzministerium regelmäßig zu unterschiedlichen Themen wie der Einkommens- oder Unternehmensbesteuerung berate. Daher habe das Gremium einen erheblichen Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse und werde vom Ministerium selbst gar als dessen "wissenschaftliches Gewissen" beschrieben.

Vertreter des Ministeriums hielten in der Verhandlung vorige Woche mit den Datenschutz der Beiratsmitglieder sowie dem Schutz behördlicher Beratungen und der öffentlichen Sicherheit dagegen, heißt es bei FragDenStaat. Es reiche zur Geheimhaltung aus, wenn Beiratsmitglieder per Handschlag auf ihre Verschwiegenheit hingewiesen würden, dann gelte das IFG nicht.

Das Gericht folgte der Argumentation des Ministeriums nicht und gab dem Kläger nach Angaben des Transparenzportals "in allen Punkten Recht". Das Ministerium habe per Drittbeteiligungsverfahren zu klären, welche Namen in den Teilnehmerlisten geschwärzt werden müssten. In den Protokollen müssten Identitätsangaben unkenntlich gemacht werden.

"Dank des Urteils können wir bald nachvollziehen, wie die Beratungen aussehen, welche Themen vom Beirat diskutiert werden und wie sich das Ministerium dazu positioniert", freut sich Arne Semsrott von FragDenStaat. Mit dem Urteil dürften auch die Sitzungsprotokolle aus den über 100 weiteren Beiräten der Bundesregierung ab sofort auf IFG-Basis anfragbar sein. Noch sei die Entscheidung aber nicht rechtskräftig. Das Finanzministerium habe bereits durchblicken lassen, dass es in die Berufung gehen könnte. Die Aktivisten hatten sich zuletzt vorläufig auch gegen das Bundesinstitut für Risikobewertung im Streit über die Publikation eines Glyphosat-Gutachtens durchgesetzt. (anw)