Abwrackprämien: Die Hälfte ist weg

Nach dem Run auf den Verschrottungsbonus können sich nur noch rund 300.000 Bürger Hoffnungen auf 2500 Euro "Staatsknete" machen – bleibt die Nachfrage konstant, wäre der Fördertopf Mitte Mai leer

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  • ssu
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Eschborn, 19. März 2009 – Gerade acht Wochen ist es her, dass der von der Bundesregierung mit dem Euphemismus "Umweltprämie" belegte Verschrottungsbonus für Altfahrzeuge beantragt werden kann und schon ist knapp die Hälfte der verfügbaren Mittel erschöpft.

Bis zum 19. März sind 286.942 Anträge eingegangen, teilte das für die Bearbeitung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit – die von der Bundesregierung vorgesehenen Haushaltsmittel reichen jedoch für höchstens 600.000 Abwrackprämien. Rechnet man die bisherige Nachfrage nach der Prämie hoch, würde der 600.000ste Antrag also Mitte Mai eingehen, die Mittel wären weit vor dem Ende der bis zum 31. Dezember 2009 befristeten Fördermaßnahme erschöpft.

Abwrackprämien: Die Hälfte ist weg (2 Bilder)

Beim BAFA eingegangene Anträge auf die "Umweltprämie"

Lineare Nachfragekurve: Bis zum 19. März sind 286.942 Anträge bei der Behörde eingegangen. (Daten: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Dass die Abwrackprämie nach dem Motto "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gezahlt wird, war politisch gewollt. Auch die Vorgabe, dass die Prämie erst ab dem Tag der Zulassung eines Neufahrzeugs – und nicht etwa bei Abschluss des Kaufvertrags – beantragt werden kann, war wohl kein Zufall, sondern ein bewusst gewähltes Instrument der Nachfragestimulation und -steuerung: Die erste Hälfte der Abwrackprämien wird infolge dieser Regelung für kurzfristig lieferbare Autos gewährt. Für manchen Händler war dies nach dem Einbruch der Autokonjunktur eine Überlebensfrage.

Dass dieses Windhundverfahren die Käufer von Pkw mit längeren Lieferzeiten benachteiligt, hatten die Interessenvertreter vom ADAC bis zum ZDK schon kurz nach dem Start der Prämie kritisiert, und inzwischen steht fest, dass in diesem Punkt nachgebessert wird: Ab Montag, dem 30. März – keinesfalls früher – können sich Antragsteller mithilfe einer Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages ihren Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren. Hierzu entwickelt das BAFA ein neues Antragsformular, das aber derzeit noch nicht zugänglich ist.