Bundesregierung verschärft Geldwäscheauflagen bei Kryptowährungen

Das Bundeskabinett will mit einem Gesetzentwurf die 5. Geldwäscherichtlinie umsetzen. Dienstleister rund um "Kryptowerte" sehen ihr Geschäftsmodell bedroht.

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Bundesregierung verschärft Geldwäscheauflagen bei Kryptowährungen

(Bild: mk1one / Shutterstock.com)

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Auf Anbieter elektronischer Geldbörsen, die Umsätze mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple oder Facebooks geplanter Libra machen, kommen hierzulande schärfere Regeln zu. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem es die 5. EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in nationales Recht gießen will. Erstmals müssen laut den Vorschriften auch die Betreiber von Wechselstuben und andere Dienstleister rund um virtuelle Währungen ihre Kunden im Rahmen der "üblichen Sorgfaltspflichten" für Finanzhäuser kontrollieren. Sie sollen damit etwa die Identität der Nutzer sowie deren einschlägige Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank speichern und Verdachtsfälle melden.

Die Initiative der Bundesregierung sieht vor, den Kreis der von den Bestimmungen Betroffenen auf Anbieter zu erweitern, die breit definierte "Kryptowerte oder private kryptografische Schlüssel" verwahren, verwalten oder sichern. Voraussetzung dafür ist, dass die Dienste dazu dienen, einschlägige Tokens für Dritte "zu halten, zu speichern und zu übertragen". Zudem soll die bereits von Datenschützern als zu mächtig kritisierte Kontrolleinheit in Form der Financial Intelligence Unit (FIU) im Sinne der EU-Vorgaben einen erweiterten Zugriff auf relevante Datenbestände erhalten und so "noch schlagkräftiger werden".

Der Bundesverband deutsche Startups warnte jüngst in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor einer Überregulierung. Die Vorgaben zur Legitimationsprüfung müssten klar auf Anbieter mit Endkundenkontakt beschränkt werden, sonst sei das Geschäftsmodell zahlreicher Kryptowährungsdienste bedroht. Übel stieß der Vereinigung auch das vorgesehene zusätzliche Identifikationsverfahren auf, das per Video erfolgen soll und so "wenig kundenfreundlich" sei. Die Regierung hat an diesen Punkten nicht nachgebessert. Nun sind der Bundestag und der Bundesrat am Zug. (olb)