Bundestagsexperten äußern sich zu CO2-Steuer

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) wirbt dafür, die schon bestehenden Energiesteuern auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas zu erhöhen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bestätigte dieses Vorgehen, es gebe nämlich „kein Steuererfindungsrecht“

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Umweltministerin Svenja Schulze (SPD)
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  • dpa

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) wirbt dafür, die schon bestehenden Energiesteuern auf Benzin, Dieselöl, Heizöl und Erdgas zu erhöhen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bestätigte dieses Vorgehen jetzt in einem Papier, über das zuerst die Wirtschaftswoche berichtete. Es gebe nämlich „kein Steuererfindungsrecht“.

Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) möchte den CO2-Ausstoß über eine Belastung der Brennstoffe verringern. Die Verfassungskonformität des Plans bestätigten jetzt Experten.

(Bild: BMU/Sascha Hilgers)

Der Dienst hält eine neue Steuer auf den CO2-Ausstoß für verfassungswidrig – allerdings ist so eine Steuer auch nicht geplant. Die Überlegungen Schulzes zielten „gerade nicht darauf ab, einen neuen Steuertypus einzuführen“, erklärte Ministeriums-Rechtsexperte Berthold Goeke am Donnerstag. Es gehe darum, die Energiesteuer um eine CO2-Komponente zu ergänzen. „Die Energiesteuer ist klar eine Verbrauchssteuer und damit verfassungsrechtlich abgesichert.“ Dass sie Lenkungselemente enthalten dürfe, sei belegt.

Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schreibt, dass ein „lenkender Charakter“ zulässig sei. Er erwähnt allerdings auch die Einschätzung des emeritierten Dresdner Professors Ulrich Büdenbender, der dafür keine geringeren Hürden als bei einer eigenständigen CO2-Steuer sieht.

Im Klimakabinett der Bundesregierung geht es um einen CO2-Preis, um den Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases im Verkehr und beim Heizen zu verteuern. Dafür sollen Bürger und Wirtschaft an anderer Stelle entlastet werden. Wie das genau aussehen könnte, ist umstritten.

Viele Unionspolitiker halten es für sinnvoller, in den Bereichen Verkehr und Wärme einen Handel mit Emissionsrechten einzurichten, wie es ihn etwa für die Energiewirtschaft bereits auf EU-Ebene gibt. Das Ziel ist in beiden Fällen, Wirtschaft und Verbraucher über Preissignale dazu zu bringen, Energie zu sparen und auf klimafreundliche Technologien zu setzen.

(fpi)