Bosch und Continental: Zu hohe Bleiwerte

In zahlreiche Autos sind in den vergangenen Jahren elektrische Bauteile mit Bleimengen eingebaut worden, die über den EU-Grenzwerten lagen. Die deutschen Zulieferer Continental und Bosch räumten ein, die Vorschriften nicht eingehalten zu haben

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Bosch Steuergerät

(Bild: Bosch)

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  • dpa

In zahlreiche Autos sind in den vergangenen Jahren elektrische Bauteile mit Bleimengen eingebaut worden, die über den EU-Grenzwerten lagen. Die deutschen Zulieferer Continental und Bosch räumten ein, die Vorschriften nicht eingehalten zu haben. Nach übereinstimmenden Aussagen der beiden Unternehmen und des niedersächsischen Umweltministeriums besteht keine Gefahr für Mensch und Umwelt. „Die betroffenen Komponenten sind fest in den Fahrzeugen verbaut und keinem Verschleiß ausgesetzt“, stellte das Ministerium fest.

Belastet sind wohl vor allem Kondensatoren auf Leiterplatten.

(Bild: Bosch)

Bei den Teilen handelt es sich überwiegend um Leiterplatten und darauf montierte Kondensatoren. Das Schwermetall Blei ist für die Umwelt gefährlich, wenn es sich in Verbindungen löst oder als Staub in die Atemluft gelangt. Nach Angaben von Continental geht es um eine Bleimenge von durchschnittlich rund 0,0003 Gramm je Komponente oberhalb des Grenzwerts.

Continental teilte mit, man habe die „geringfügige Überschreitung“ der gesetzlichen Grenzwerte selbst festgestellt und Anfang Juni 2019 den zuständigen Behörden gemeldet. Ein Bosch-Sprecher sagte auf Anfrage, das Unternehmen sei „vor einigen Wochen“ auf den Sachverhalt aufmerksam geworden. Die Auslieferung potenziell betroffener Produkte sei daraufhin gestoppt worden. Zur Zahl und genauen Art der Produkte machte der Sprecher keine Angaben.

Unklar blieb zunächst, ob den betroffenen Autos ein behördlicher Rückruf droht. Continental teilte mit, die fraglichen Bauteile mit dem Blei seien vor allem seit 2016 verwendet worden. Nach Informationen der Bild am Sonntag (Ausgabe vom 11. August 2019) sind die Komponenten in Fahrzeugen fast aller Autohersteller weltweit zu finden. Es soll sich demzufolge um mehrere Millionen Autos handeln, die nach 2013 produziert worden seien. Der Continental-Sprecher sagte, das Unternehmen könne noch keine Zahl nennen, da sich die Grenzwerte für Schwermetalle in diversen Bauteilen in den Jahren 2013, 2015 und 2016 geändert hätten. Formal hat Continental gegen die jeweils gültige Altfahrzeug-Richtlinie der EU verstoßen, die abhängig vom Datum der Typgenehmigung eines Fahrzeugmodells Grenzwerte festlegt.

Der Bild am Sonntag hatte ein Unternehmenssprecher erklärt: „Es war unser Fehler. Wir haben die gesetzlichen Anforderungen übersehen. Wir werden nicht juristisch gegen den Zulieferer vorgehen.“ Continental hatte Kondensatoren von einem chinesischen Zulieferer bezogen und dann in Komponenten für Autos verbaut.

Das niedersächsische Umweltministerium wies darauf hin, dass die gleichen Komponenten in Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen legal verbaut werden dürften. Man sei „mit der Aufklärung des Sachverhaltes befasst“ und stehe mit Continental im Austausch. „Continental wurde aufgefordert, einen Maßnahmenplan zu erstellen, der eine schnellstmögliche Reduzierung des Bleigehalts der betroffenen Komponenten auf das zulässige Maß gewährleistet.“ Dieser Plan sei am Freitag (9. August 2019) eingegangen und werde nun geprüft. Continental will nach eigenen Angaben die Bleimengen in seinen elektronischen Bauteilen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus verringern.

Nach Darstellung der Bild am Sonntag ist jedoch die Typengenehmigung für neue Automodelle in Gefahr. Demnach verlangt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) von Continental und den Herstellern nun eidesstattliche Versicherungen und Gutachten darüber, dass der Bleigehalt in allen Bauteilen gesetzeskonform ist. Continental dagegen teilte mit, nach heutigem Kenntnisstand seien „bevorstehende Neuanläufe von Fahrzeugserien durch die Umstellung nicht gefährdet“. Zu möglichen Rückrufen wollte der Continental-Sprecher sich nicht äußern. Das sei Sache des Kraftfahrt-Bundesamts. Er wies aber darauf hin, dass die Grenzwerte nur geringfügig überschritten worden seien. Die Produktqualität und die Sicherheit der Fahrzeuge seien nicht beeinträchtigt. (mfz)