Scheuer schickt Tretroller auf die Busspur und will Radfahrerverkehr stärken

"Wir machen die Straßen noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter!" schreibt der Verkehrsminister – und meint damit auch Radfahrer und Elektroscooter.

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Scheuer schickt Tretroller auf die Busspur und will Radfahrerverkehr stärken

Wie versinnbildliche ich Carsharing und den Umstand, dass mindestens drei Personen in einem Fahrzeug sitzen.

(Bild: BMVI)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

So langsam machen sich die Untergebenen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) offenbar immer mehr Gedanken, was mit den seit Juni im deutschen Straßenverkehr zugelassenen Elektro-Tretrollern passieren soll. Wurden sie anfangs vom Bürgersteig verbannt, heißt es nun in einer neuen Novelle zur Straßenverkehrsordnung: "Außerdem sollen zukünftig auch Elektrokleinstfahrzeuge bei Bedarf durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden durch Zusatzzeichen auf Busspuren zugelassen werden können."

Damit erweitert das Verkehrsministerium eine seit 2015 bestehende Option, nach der elektrisch betriebene Fahrzeuge durch Zusatzzeichen auf Bussonderfahrstreifen zugelassen werden dürfen.

Die E-Tretroller werden zurzeit in mindestens 14 deutschen Städten zur Miete angeboten, darunter Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt/Main, Dortmund, Düsseldorf, Münster, Erfurt, Bonn, Lübeck, Augsburg, Herne und Potsdam. Ob tatsächlich ein Tretroller-Fahrer sich gegen eine Autofahrt entschied, wie vom Verkehrsminister herbeigewünscht, ist kaum zu klären. Die meisten Fahrer in Berlin sind nach ersten Beobachtungen Touristen in der Nähe von Sehenswürdigkeiten oder junge Leute, die im Nachtleben unterwegs sind, auch gerne auf Fußwegen. Beide Gruppen gehören nicht zu den klassischen Autofahrern in der Großstadt. Außerdem werden viele Roller bereits nach wenigen Wochen verschrottet.

Dennoch verkündet Scheuer die Busspur-Möglichkeit für Elektro-Tretroller unter dem Motto: "Wir machen die Straßen noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter!" Zur StVO-Novelle gehört auch, die Busspur für Pkw oder Krafträder mit Beiwagen freizumachen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind. Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sollen künftig mit einem Verkehrsschild beziehungsweise einer Markierung auf der Fahrbahn hervorgehoben werden können.

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Auch fürs Charsharing hat das Verkehrsministerium noch etwas übrig. So sollen zukünftig Parkplätze für geteilte Autos rechtssicher ausgewiesen werden. Eingeführt werden soll nämlich ein Zusatzzeichen, das Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht, sowie ein Ausweis für die Windschutzscheibe, mit dem Carsharing-Fahrzeuge gekennzeichnet werden.

Überholen von Rad- und Kraftfahrrädern an Engstellen verboten.

(Bild: BMVI)

Kraftfahrzeuge sollen künftig Fußgänger, Radfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge nur mit einem Mindestabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts überholen dürfen – eine bereits seit längerem von Fahrradenthusiasten geäußerte Forderung. Bisher schreibt die StVO lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor. An Engstellen soll ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen wie zum Beispiel Fahrräder für mehrspurige Kraftfahrzeuge angeordnet werden können.

Ebenfalls der Sicherheit von Verkehrsteilnehmern soll die neue Vorschrift dienen, laut der rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts höchstens Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren dürfen.

Rechtsabbiegerpfeil für Radfahrer.

(Bild: BMVI)

Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt. Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen eingerichtet werden können. Darin gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden und: Auch Elektrokleinstfahrzeuge sollen hier künftig fahren dürfen.

Gestrichelte Schutzstreifen für den Radverkehr sollen künftig besser geschützt werden. Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bisher noch bis zu drei Minuten halten. Künftig soll dort ein generelles Halteverbot gelten, damit Autos nicht mehr den Weg versperren. Wenn sie es dennoch tun, soll das 100 Euro kosten und nicht wie bisher 15 Euro. Das gilt auch für das Parken in zweiter Reihe und auf Geh- und Radwegen.

Radschnellweg

(Bild: BMVI)

Verboten wird auch, Notbremsassistenzsysteme durch den Fahrer ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h abzuschalten. Wer dagegen verstößt, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen und bekommt einen Punkt in Flensburg

Die Änderungsverordnung soll kommenden Montag in die Ressortabstimmung und anschließend in die Länder- und Verbändeanhörung gehen. Anschließend müssen die Länder im Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen.

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(anw)