Wegen zu hoher NO2-Emissionen des Autoverkehrs gebe es keine Alternative

Gericht erklärt Umweltzone Hannover für rechtmäßig

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover ist die Umweltzone der Stadt rechtmäßig. Das liegt weniger am Feinstaub als den zu hohen NO2-Emissionen

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  • ggo
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Hannover, 23. April 2009 – Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 4 A 5211/08 und 4 A 5289/08) vom Dienstag ist die Umweltzone in der niedersächsischen Landeshauptstadt rechtmäßig und auch in der Sache gerechtfertigt. Geklagt hatten eine Frau, die nicht mehr in die Umweltzone einfahren darf und ein Handwerksbetrieb, der seine Kunden dort nicht mehr anfahren kann.

Unwirksam …
Dabei hatte erst vergangene Woche Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) die Umweltzone unter Verweis auf ein Gutachten des Gewerbeaufsichtsamts Hildesheim als untauglich bezeichnet. Dieses hatte bereits in einem Halbjahresgutachten kaum Verbesserungen feststellen können, am Ende des Jahres 2008 war das Ergebnis noch ernüchternder. Das Amt bestätigt zwar, dass es seit 2004 In Hannover und im Umland Verbesserungen der Luftqualität gegeben hat. Doch ausgerechnet im Vergleich zwischen dem dem umweltzonenfreien Jahr 2007 und 2008 gibt es kaum messbare Veränderungen, weder im Umland noch in Hannover selbst.

… oder doch nicht?
Tatsächlich sah es für die Umweltzone in der Verhandlung zunächst schlecht aus, wie eine Sprecherin des Gerichts sagte. Doch letztlich ließ man sich von den Argumenten anderer Gutachter überzeugen: Zwar habe die Plakettenregelung „kaum einen Einfluss“ auf die Feinstaub­belastung. Ausschlaggebend für die Rechtmäßigkeit der Umweltzone sei vor allem ihr Einfluss auf die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid (NO2), das vor allem vom Autoverkehr stamme. Deshalb habe die Stadt zurecht Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung ergriffen. Zudem gebe es keine Alternative, Maßnahmen wie etwa die vorgeschlagene optimierte Ampelschaltung seien alleine nicht geeignet, die Luftqualität zu verbessern. Das Gericht folgte der Auffassung von Sachverständigen, nach der die Einführung der Umweltzone zu einer Verringerung der NO2-Belastung von 10 bis 15 Prozent führen könne.