Enge Grenzen für Polizisten in den sozialen Medien

Polizeipräsident stellt Regeln für Polizisten in den Sozialen Medien auf: Bezüge zu dienstlichen Einsätzen gehören nicht auf privaten Accounts geteilt.

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Enge Grenzen für Polizisten in den sozialen Medien

(Bild: Shutterstock/Cristian Dina)

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Von
  • dpa

Polizisten dürfen sich in Baden-Württemberg nur in engen Grenzen in den sozialen Netzwerken bewegen und dort keine privaten Aufnahmen veröffentlichen, die erkennbar im Dienst entstanden sind. Das stellte Landespolizeipräsident Gerhard Klotter in einem Schreiben an die Dienststellen klar. Er konkretisierte damit schon bestehende Vorschriften, wie ein Sprecher des Innenministeriums erklärt. Untersagt sind demnach zum Beispiel private Aufnahmen im Dienst von Beweismaterial, Zeugen, Opfern und Beschuldigten.

Klotter sagt laut Ministerium: "Ein Polizist hat sich auch in seiner Freizeit und auf seinen privaten Accounts im Internet so zu verhalten, dass er seinem Amt gerecht wird." Sobald in den sozialen Medien erkennbar sei, dass der Inhaber des Accounts Polizist sei, dürfe er sich dort nur so präsentieren, wie es die Dienstpflichten zuließen. "Es geht aus meiner Sicht zum Beispiel nicht, dass Polizisten und Polizistinnen aus ihrem dienstlichen Alltag heraus Bilder auf privaten Accounts posten, wie das vereinzelt geschieht."

Nach Klotters Auffassung solle kein Polizist im Dienst private Bilder machen. Ganz untersagt ist das den Polizisten aber nicht. "Wenn jemand beim Madonna-Konzert eingesetzt ist und die einmalige Chance nutzt und für sich die Bühne mit Madonna fotografiert, dann habe ich kein Problem damit", erklärte der Polizeipräsident. "Wenn er aber am nächsten Tag diese Bilder auf seinem privaten Account mit erkennbarem Bezug zu einem dienstlichen Einsatz postet, dann habe ich damit durchaus ein Problem."

In Bremen hatte ein Polizist erst kürzlich ein Foto von sich und Kollegen mit Waffen auf Instagram geteilt, die Polizei prüft den Verdacht. Auch in Berlin werden private Accounts von Polizisten überprüft. In Deutschland besteht der Grundsatz, dem Dienstherren, also dem Staat, gegenüber loyal zu sein. Beamte haben laut Beamtenstatusgesetz die Pflicht, ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen. (emw)