Abgasbetrug: Musterfeststellungsklage steht an

Hunderttausende Dieselfahrer hoffen auf Schadenersatz von VW. Ende des Monats beginnt ein großer Prozess. Noch kann man mitmachen - einige, meinen die Kläger, sollten es aber doch lieber alleine versuchen

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VW Tiguan

(Bild: VW)

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Von
  • dpa

Der Dieselmotor mit der internen Bezeichnung EA189 wurde bis 2015 gebaut - unter anderem massenhaft in den ersten VW Tiguan.

(Bild: VW)

Rund vier Jahre nach dem Auffliegen des Abgasbetrugs kommt die wohl größte Klage gegen Volkswagen vor Gericht. Am 30. September 2019 wird die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen in Braunschweig erstmals verhandelt. Mehr als 430.000 Dieselfahrer haben sich angeschlossen – weitere könnten noch bis Ende nächster Woche beitreten, sagte Verbandsvorstand Klaus Müller am Dienstag (17. September 2019) in Berlin.

Wer geht wie weit?

Die Verbraucherzentralen ziehen stellvertretend für Hunderttausende Dieselfahrer vor Gericht und tragen auch das Prozesskostenrisiko. Sie sind der Meinung, dass Volkswagen mit der Manipulation der Abgasreinigung von Dieselmotoren Autokäufer vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat und den Kunden deshalb Schadenersatz zusteht. Beim ersten Prozesstermin werde es wahrscheinlich um die Zulässigkeit der Klageanträge gehen, erläuterten die Anwälte. Sie wollen notfalls bis zum Bundesgerichtshof gehen, sehen aber auch die Möglichkeit eines vorzeitigen Vergleichs mit Volkswagen. Der Konzern bezeichnet das wegen der vielen unterschiedlichen Fallkonstellationen als „kaum vorstellbar“.

Bei dem Verfahren in Braunschweig geht es allerdings erst einmal nur darum, ob Volkswagen unrechtmäßig gehandelt hat. Ihre individuellen Ansprüche müssten die Dieselfahrer, die sich der Klage angeschlossen haben, dann mit dem Musterurteil in der Tasche in eigenen Verfahren durchsetzen.

Die Verbraucherzentralen riefen sie auf, noch einmal zu prüfen, ob sie tatsächlich alle Voraussetzungen für die Verbraucherklage erfüllen – und sich gegebenenfalls auch vor Prozessbeginn wieder abzumelden. Die Musterfeststellungsklage umfasst nur die Marken Audi, Seat, Skoda und VW und nur Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA 189, die nach dem 1. November 2008 gekauft wurden und vom Rückruf betroffen waren. Wer sich falsch ins Klageregister eingetragen habe und den Prozess abwarte, riskiere, dass sein Fall verjähre, warnten die Anwälte.

Ohne Risiko

Dieselfahrern mit Rechtsschutzversicherung raten die Verbraucherzentralen ebenfalls, es lieber mit Einzelklagen zu versuchen. Es gebe da keine Konkurrenz, betonte Müller. „Die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes ist ein Angebot an diejenigen Geschädigten, die keine Rechtsschutzversicherung haben, die Risiken durch individuelle Klagen vermeiden und die erheblichen Erfolgsprovisionen von Prozessfinanzierern lieber sparen wollen.“ (mfz)