GM-Insovenz: Ist die Garantie in Gefahr?

Wenn General Motors demnächst Insolvenz anmelden muss, sind auch deutsche Autofahrer betroffen. Ein Experte des Automobilclubs ACE erklärt, was Opel-Fahrern in puncto Garantie oder Ersatzteile droht

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Stuttgart, 27. Mai 2009 – Der US-Autobauer General Motors (GM), wird wohl schon in den nächsten Tagen Insolvenz anmelden. Denn das Ultimatum von US-Präsident Barack Obama für einen tragfähigen Rettungsplan läuft aus. Betroffen von der Insolvenz ist auch, wer ein Fahrzeug von Opel, Saab oder einer der GM-Marken Cadillac, Chevrolet, Corvette und Hummer besitzt. Denn in der Zukunft sind Probleme mit der Herstellergarantie nicht ausgeschlossen, so Rechtsexperte Volker Lempp vom ACE Auto Club Europa. Lempp antwortet auf die wichtigsten Fragen:

Sollten Besitzer von GM-Fahrzeugen jetzt etwas unternehmen? Lempp: Nein, jedenfalls nicht, solange das Auto wie gewohnt funktioniert. Doch auch bei Problemen mit dem Fahrzeug ändert sich vorerst nichts: Weiterhin ist der Händler, bei dem das Auto gekauft wurde, erster Ansprechpartner.

GM-Insovenz: Ist die Garantie in Gefahr? (2 Bilder)

Auch deutsche Cadillac-Fahrer könnten von der GM-Insolvenz betroffen sein (Bild: BLS Wagon)

Behält die gesetzliche Gewährleistungspflicht noch ihre Gültigkeit? Lempp: Ja, denn die Gewährleistungspflicht liegt beim GM-Händler, nicht beim Hersteller. Mit dem Händler haben die Autobesitzer ihren Kaufvertrag abgeschlossen, in dem die gesetzlich geregelte Gewährleistungspflicht oder Sachmängelhaftung von zwei Jahren festgelegt ist. An diesem Anspruch ändert sich auch bei einer Hersteller-Insolvenz nichts. Schwierig wird es allenfalls, wenn der Händler keine GM-Bauteile mehr bekäme oder dicht machen muss.

Wie verhält es sich mit der Herstellergarantie? Lempp: Hier könnten Probleme auftreten. Wenn sich kein Investor findet und GM aufhört zu existieren, würde auch die Herstellergarantie wegfallen. Eine Herstellergarantie gewähren Autofirmen auf freiwilliger Grundlage oft für mehrere Jahre und knüpfen sie an bestimmte Bedingungen, etwa regelmäßige Inspektionen. Ohne GM-Rechtsnachfolger verschwinden auch diese Rechte und Garantieansprüche. Dass es tatsächlich zu einer solchen Lage kommt, erscheint aber eher unwahrscheinlich.