Pläne für Kinderschutz bei Apps und Videospielen

Die Bundesfamilienministerin will bis zum Jahresende Vorschläge für mehr Schutz von Minderjährigen bei Videospielen und Apps vorlegen.

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Pläne für Kinderschutz bei Apps und Videospielen

(Bild: Pixabay)

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Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will bis zum Jahresende ihre Vorschläge für mehr Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Videospielen und Apps vorlegen. Das sagte ein Sprecher des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, mit schärferen Regeln Kinder und Jugendliche besser vor Cybermobbing, sexueller Belästigung und Suchtgefährdung zu schützen. Familienministerin Giffey plant dafür ein entsprechendes Jugendmedienschutzgesetz.

Unter anderem sollen damit Risiken für Kinder bei Chat-Funktionen in Online-Spielen eingedämmt werden, außerdem geht es um den Schutz vor Kostenfallen bei sogenannten In-App- oder In-Game-Käufen. Dabei können etwa zunächst frei zu beziehende Angebote im Spielverlauf zu Kosten führen. Das geplante Gesetz solle auch mobile und interaktive Social-Media- und Games-Angebote erfassen, wenn diese nicht von Deutschland aus betrieben würden, sagte der Sprecher. Geplant sei, dass Anbieter Vorsorgemaßnahmen treffen müssten. Das könnten zum Beispiel sichere und kindgerechte Voreinstellungen bei Apps und Spielen sein.

Familienministerin Franziska Giffey hatte am Freitag die Anbieter von Spielen zu mehr Verantwortung aufgerufen. Diese sollten zum Beispiel offenlegen, wenn sogenannte Lootboxen in einem Spiel enthalten seien, sagte sie laut einer Mitteilung ihres Ministeriums. Lootboxen sind virtuelle Kisten mit Belohnungen oder Gegenständen, wie Waffen oder Fähigkeiten, die vom Spieler zum Teil nur gegen Bezahlung geöffnet werden können.

In einer Erklärung verpflichteten sich bereits 2018 insgesamt 16 Glücksspielbehörden dazu, Lootboxen, Social Network Games und das Online-Wettbieten um Charakter-Skins genauer zu prüfen. Die Erklärung wurde unter anderem von den französischen, britischen und österreichischen Behörden unterzeichnet, Deutschland fehlte. Die Unterzeichner waren zunehmend besorgt, dass die Grenzen zwischen Glücksspiel und digitaler Unterhaltung verschwimmen.

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Simuliertes Glücksspiel sei kein Teil der USK-Leitkriterien, da diesem Aspekt im Rahmen des Jugendschutzgesetzes kein besonderes Gewicht oder Risiko einer Entwicklungsbeeinträchtigung beizumessen sei, erklärte die USK, nachdem sie kürzlich mit Beschwerden zu den Lootboxen in der Basketballsimulation NBA 2k20 überflutet wurde.

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In Belgien sorgte die rechtliche Haltung gegenüber Lootboxen bereits dafür, das Anbieter ihre Spiele, darunter auch EA mit FIFA, anpassten oder sogar nicht mehr anbieten. Aktuell steht das Mobilspiel Mario Kart von Nintendo wegen seinem Lootboxen- und Abo-Modell massiv unter Kritik. (mit Material der dpa) (bme)