Hassrede: Renate Künast geht gegen Gerichtsbeschluss zu Beschimpfungen im Netz vor

"Stück Scheiße", "Geisteskranke" und schlimmere Beschimpfungen als zulässige Polemik bei kontroversen Themen? Die grüne Abgeordnete will das nicht hinnehmen.

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Hassrede: Renate Künast geht gegen Gerichtsbeschluss zu Beschimpfungen im Netz vor

(Bild: sebastianosecondi / Shutterstock.com)

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast will gegen eine Entscheidung des Berliner Landgerichts zu Beschimpfungen auf Facebook gegen sie vorgehen. Gemeinsam mit der Initiative HateAid werde sie am Mittwoch Beschwerde einlegen, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung.

"Im Unterschied zum Landgericht halte ich die getätigten Äußerungen über mich keineswegs für hinnehmbar", wird Künast zitiert. "Als demokratische Gesellschaft dürfen wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren." HateAid will Opfern von Hasskommentaren im Internet helfen, sich juristisch zu Wehr zu setzen.

Künast war zuvor mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen auf Facebook juristisch vorzugehen. Laut einem Beschluss des Landgerichts stellten entsprechende Kommentare jedoch "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar.

Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheiße" und "Geisteskranke" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Für das Gericht waren jedoch Kommentare wie "Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird" zwar "geschmacklose Kritik", die aber "mit dem Stilmittel Polemik sachliche Kritik übt". Auch "Drecks Fotze" sei "haarscharf" an der Grenze des Hinnehmbaren, vor allem, wenn es um kontroverse Themen mit "erheblichem Empörungspotenzial" gehe.

Die Politikerin hatte erreichen wollen, dass Facebook die personenbezogenen Daten von 22 Nutzern herausgeben darf. Sie wollte zivilrechtliche Schritte gegen sie einleiten, wie ihr Anwalt sagte.

Mittlerweile hatte auch eine Anwaltskanzlei die drei zuständigen Richter wegen Rechtsbeugung angezeigt. Die Entscheidung des Gerichts sei unvertretbar und habe sie empört, erklärten die Anwälte der Kanzlei Bernhard Korn und Partner.

Zudem hatte Renate Künast zusammen mit anderen Frauen einen Aufruf initiiert, der sich gegen digitale Gewalt und Hassrede im Netz wendet. Vor allem Frauen seien derzeit Zielscheibe derartiger Hetze und sexualisierter Verbalausfälle, heißt es auf frauengegendigitalegewalt.de. "Auch im ganz normalen Alltag wird im Digitalen Druck auf Frauen ausgeübt; da werden sie beschimpft, gibt es Stalking, bis hin zu zugesandten Nacktbildern", sagte Künast der dpa. "Wir brauchen eine gesellschaftliche Diskussion darüber, was da passiert." (jk)