JU: Pendlerpauschale für Hin- und Rückweg

Die Junge Union plädiert für eine deutliche Ausweitung der Pendlerpauschale. Die Entfernungspauschale soll für den Hin- und Rückweg zur Arbeit gewährt werden. In einem Leitantrag argumentiert die JU darin, in den vergangenen Jahren seien die Kosten für die Mobilität erheblich gestiegen

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DB Fahrkartenautomat

(Bild: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben)

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  • dpa

Die Bahn habe in den vergangenen zehn Jahren achtmal die Preise angehoben, so die JU.

(Bild: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben)

Die Junge Union (JU) plädiert für eine deutliche Ausweitung der Pendlerpauschale. Die Entfernungspauschale soll für den Hin- und Rückweg zur Arbeit gewährt werden. Dies geht aus einem Leitantrag der Nachwuchsorganisation von CDU und CSU für ihren Deutschlandtag am kommenden Wochenende in Saarbrücken hervor, der der dpa vorliegt. Die JU argumentiert darin, in den vergangenen Jahren seien die Kosten für die Mobilität der Menschen in Deutschland erheblich gestiegen. „Die aktuelle Entfernungspauschale deckt dabei schon länger nicht mehr die Kosten für den Arbeitsweg der Bürger.“

So sei in den vergangenen zehn Jahren der Preis für einen Neuwagen in der Klein- und Mittelklasse um etwa 5000 Euro gestiegen. Die Bahn habe in diesem Zeitraum achtmal die Preise um jeweils mindestens zwei Prozent angehoben. Daher müsse künftig auch jährlich eine Anpassung der Pauschale für den Hin- und Rückweg auf Grundlage der Inflationsrate vorgenommen werden, heißt es dort weiter.

Die JU fordere eine Obergrenze für die Besteuerung von Benzin und Diesel. „Die Junge Union erkennt an, dass durch einen höheren Diesel- und Benzinpreis ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet und das Fahrverhalten der Menschen geändert werden kann.“ Allerdings bedürfe es einer Obergrenze bei Kfz-Steuererhöhungen, damit Benzin und Diesel vor allem für Pendler bezahlbar blieben. „Wir sehen die Belastungsgrenze bei einer moderaten Erhöhung von zwei Cent pro Liter Diesel und 1,5 Cent pro Liter Benzin, um gerade einkommensschwache Pendler nicht über Gebühr zu belasten“, heißt es in dem Antrag. (mfz)