Bundesnetzagentur will Kunden besser vor Mobil-Abzocke schützen

Die Regulierungsbehörde hat neue Vorgaben zum Verbraucherschutz beim Bezahlen über die Mobilfunkrechnung festgelegt. Anbieter sollen rasch reagieren.

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Bundesnetzagentur will Kunden besser vor Mobil-Abzocke schützen

(Bild: TATSIANAMA/Shutterstock.com)

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Die Bundesnetzagentur will jetzt gegen Kostenfallen im Mobilfunk steuern und mit neuen Vorschriften für Diensteanbieter und Netzbetreiber das Bezahlen über die Mobilfunkrechnung sicherer und transparent machen. Dabei geht es um technische, administrative und finanzielle Vorkehrungen, die Mobilfunkunternehmen spätestens bis zum 1. Februar 2020 einführen müssen.

Die neuen Regeln schreiben Providern wie der Deutschen Telekom, Vodafone oder Telefónica vor, dass sie Dienstleistungen von Drittanbietern nur noch unter bestimmten Bedingungen abrechnen dürfen. Das bleibt etwa noch möglich, wenn ein Kunde im Bezahlvorgang mit dem Redirect-Verfahren von der Webseite des Drittanbieters auf eine "neutrale" Plattform eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird. Dort muss er ausdrücklich Vertragsschluss und Abbuchungen bestätigen. Ein Mobilfunkunternehmen kann zudem in einem Kombinationsmodell verschiedene verbraucherschützende Schritte parallel implementieren.

Während es sich beim Redirect um eine rein technische Lösung handelt, basiert die alternativ von der Bundesnetzagentur zugelassene Kombi-Packung auf einer Vielzahl von Sicherungsmechanismen. Sie sieht zwar auch einen zwingenden Einsatz des Redirects bei Abonnementdiensten vor. Unterschiede gibt es aber bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden per Login identifizieren. Im Gegenzug dazu kann sich der Nutzer auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen.

Der Redirect-Mechanismus ist umstritten: Dabei tauchten immer wieder noch Probleme auf, hatte Susanne Blohm vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) 2016 in einer Anhörung im Bundestag berichtet. Für Nutzer sei zum Beispiel nach wie vor nicht klar erkennbar, wann ein Kaufvertrag über eine Vielzahl von Zustimmungsknöpfe abgeschlossen werde. Mobilfunkanbieter hingegen verweisen darauf, dass die Kundenbeschwerden damit bereits deutlich zurückgegangen seien.

Die Bundesnetzagentur will ihre Entscheidung im Amtsblatt 20/2019 am 16. Oktober offiziell veröffentlichen, hat den Text aber bereits online verfügbar gemacht. Die Vorschriften sollen innerhalb von vier Jahren evaluiert werden, wobei die Mobilfunkunternehmen aktiv mitwirken müssen. Verbraucher, die Probleme mit der mobilen Abrechnung von Drittanbieterdiensten haben, können sich über ein Online-Formular an die Behörde wenden. (olb)