Schweizer Gericht hebt Verurteilung wegen Dashcam auf

Dashcam-Aufzeichnungen sind in der Schweiz nicht als Beweismittel zulässig. Das Bundesgericht hob eine Verurteilung auf.

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Schweizer Gericht hebt Verurteilung wegen Dashcam auf

Zwei Dashcams nebeneinander

(Bild: Fernost [Public domain])

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Das Schweizer Bundesgericht hat eine Verurteilung aufgehoben, weil Aufzeichnungen aus einer Dashcam als Beweismittel aufgeführt wurden. Dies ist in dem Land nur zulässig, wenn es sich um eine schwere Straftat handelt.

Die zunächst verurteilte Frau hatte einen anderen Autofahrer bedrängt und mehrfach gegen die Verkehrsregeln verstoßen, berichtet der SRF. Der von ihr bedrängte Fahrer hatte davon Aufnahmen mit einer Dashcam gemacht. Es kam zu einer Verurteilung. Die Frau legte Beschwerde ein – und bekam Recht, da die Aufnahmen unter Missachtung des Datenschutzes und damit rechtswidrig entstanden seien. Maßstab sei die Bestimmung zur Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise, die für staatliche Behörden gilt. Laut des Artikels sieht die Strafprozessordnung der Schweiz vor, dass Beweise verwendet werden dürfen, wenn sie für die Aufklärung einer schweren Straftat unerlässlich sind.

In Deutschland sind Dashcam-Aufnahmen zwar ebenfalls nicht erlaubt, können aber als Beweismittel gelten, entschied der Bundesgerichtshof nach einem Verfahren in Sachsen-Anhalt. "Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweiswertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden", heißt es in der Begründung. In Niedersachsen ist ein Autofahrer erst kürzlich wegen Nötigung verurteilt worden, auch hier wurde ein Dashcam-Video als Beweismittel zugelassen.

(emw)