"Frontalangriff auf Grundrecht": Digitalreform des Gesundheitswesens kommt voran

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat den Entwurf für ein Digitale-Versorgung-Gesetz befürwortet, doch die Kritik reißt nicht ab.

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"Frontalangriff auf Grundrecht": Digitalreform des Gesundheitswesens kommt voran

(Bild: Shutterstock/BlurryMe)

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Die von der Bundesregierung vorangetriebene Digitalreform für das Gesundheitswesen kommt voran. Mit dem Gesundheitsausschuss des Bundestags hat am Mittwoch das federführende parlamentarische Gremium den Weg freigemacht für eine Plenarentscheidung am Donnerstag. Zuletzt hatten vor allem Bürgerrechtler und Datenschützer gegen das geplante "Digitale-Versorgung-Gesetz" (DVG) protestiert.

Die schwarz-rote Koalition brachte im Ausschuss zwar noch mehrere Änderungsanträge durch. So sollen Patientendaten, die von den Krankenkassen zu Forschungszwecken an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übermittelt werden müssen, anders als ursprünglich geplant von Anfang an pseudonymisiert werden. Gegnern des Vorhabens reicht diese Korrektur aber nicht aus.

Was Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) "gerade im Schweinsgalopp und von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt durch den Bundestag bringen will, ist ein Frontalangriff auf bundesdeutsches Grundrecht", beklagt Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft. Mit dem Entwurf wolle Spahn den Weg frei machen "für die größte Sammlung von Patientendaten in Deutschland". Das Einverständnis der Bürger habe er dafür aber nicht vorgesehen. Die Initiative breche damit das informationelle Selbstbestimmungsrecht.

Dem Entwurf zufolge sollten sensible Informationen wie "Diagnosen, Behandlungen, Krankschreibungen, Alter, Geschlecht und Wohnort" der 73 Millionen gesetzlich Versicherten "ungefragt, ohne Widerspruchsmöglichkeit und Löschfristen für die Forschung verwendet werden können", moniert Lüder. Das verstoße auch gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Informationen über Privatversicherte sollen nicht erfasst werden.

Es sei zwar geplant, Patientendaten mit einem Pseudonym zu versehen, räumt die Freie Ärzteschaft ein. Prinzipiell blieben aber auch damit individuelle Personen rückverfolgbar. So entstehe "erstmals eine zentrale Sammelstelle für Gesundheitsdaten in staatlicher Hand und mit einer langen Liste von Nutzungsberechtigten. Der Überwachung und dem Missbrauch werden damit Tür und Tor geöffnet." Ähnlich hatten sich zuvor die Vereine Digitale Gesellschaft sowie Patientenrechte und Datenschutz geäußert.

Auch das Vorhaben, neue digitale Angebote wie Gesundheits-Apps auf Rezept verfügbar zu machen, lehnt die Freie Ärzteschaft ab. "Dafür werden der ohnehin unterfinanzierten realen Behandlung von Patienten Millionen Euro Versichertengelder entzogen – für etwas, dessen Nutzen noch nicht einmal nachgewiesen sein muss", rügt Lüder. Ein Jahr lang hätten die Hersteller Zeit, positive Effekte ihrer Anwendungen nachträglich nachzuweisen. So lange wird eine App "im Zweifelsfall ungeprüft auf die Bevölkerung losgelassen".

Das SPD-nahe Netzwerk D64 rief die Abgeordneten auf, die Reform "zur erneuten Behandlung in die Ausschussberatung zurückzusenden". Die Grundidee, der medizinischen Forschung mehr Daten zur Verfügung zu stellen, sei zwar gut. Doch im Detail entstehe "eine riesige zentrale Datensammlung" ohne Widerspruchsmöglichkeit. Ferner sei vorgesehen, entscheidende Details nicht im Gesetz selbst, sondern in einer künftigen Verordnung des Gesundheitsministers zu regeln.

Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) von Bund und Ländern begrüßte das geplante Forschungsdatenzentrum dagegen. Die gesundheitlichen Versorgungsdaten böten der Wissenschaft ein enormes Analysepotenzial. Zugleich sichere die wissenschaftliche Nutzung die Qualität der Daten und verspreche "gesellschaftsrelevante Innovationen und Verbesserungen in der Versorgung". Der direkte und frühzeitige Informationstransfer durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen an die vorgesehene "Vertrauensstelle" stelle "einen wichtigen ersten Schritt für eine schnellere Datenverfügbarkeit" dar.

Die Grünen haben einen Gegenantrag in den Bundestag eingebracht, um der Digitalisierung im Gesundheitswesen "eine Richtung" zu geben und sie im Interesse der Nutzer voranzutreiben. Demnach soll etwa ein gemeinnütziges Online-Verzeichnis für mobile digitale Gesundheitsanwendungen mit staatlichen Mitteln errichtet werden. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht sei "als Grundlage für Akzeptanz und Vertrauen in die digitale Transformation" zu sehen.

Die "Verbesserung der Forschung" dürfe nicht zulasten des Datenschutzes der Patienten gehen, sagte der grüne Fraktionsvize Konstantin von Notz gegenüber heise online. Dass Regelungen zu Löschfristen und Widerspruchsmöglichkeiten erst nachträglich in einer Verordnung geregelt werden sollen, sei "schlicht nicht hinnehmbar". Auch die SPD-Netzpolitikerin Saskia Esken will nicht für den Entwurf stimmen: Die Änderungen in letzter Minute würden "das wenig beteiligende Verfahren so wenig heilen wie die berechtigten Datenschutz-Bedenken". (vbr)