Verhaltene Kritik: Bundesrat trägt Klimaschutzpaket in weiten Teilen mit

Die Grünen sind mit ihrem Vorhaben gescheitert, die Bundesregierung über die Länderkammer etwa mit einem höheren CO2-Preis beim Klimaschutz zum Jagen zu tragen.

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Gebäude des Bundesrats in Berlin Au0enansicht

(Bild: Bundesrat)

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Der Bundesrat hat am Freitag seine Position zum Programm für den Klimaschutz der Bundesregierung abgesteckt. Die zuvor im politischen Spektrum vor allem von den Grünen zu hörende Kritik, dass die Initiative angesichts existenzieller Bedrohungen längst nicht weit genug gehe und die Pariser Klimaziele nicht erreicht würden, spiegelt sich in der Stellungnahme nicht wider. Die Länder machen sich vielmehr vor allem Sorgen, dass sie auf den Kosten für vorgesehene Maßnahmen größtenteils sitzen bleiben, und fordern einen faireren Finanzausgleich. Sonst belassen sie es meist bei unverbindlichen Prüfbitten an die Regierung.

So soll diese etwa darlegen, wie das derzeitige, sehr heterogene System von Steuern, Gebühren, Umlagen und Abgaben im Energiebereich vereinfacht und reformiert werden kann, "um optimal zur Zielerreichung im Klimaschutz beizutragen". Durch die "Vielzahl bestehender Fördermechanismen und Regulierungen" seien in den verschiedenen Sektoren "unterschiedliche, intransparente und sich häufig gegenseitig überlagernde CO2-Preissignale entstanden".

Nach Ansicht der Länderkammer muss neben dem Ansatz, eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut zugunsten klimaschonender Antriebe voranzutreiben, "insgesamt zeitnah ein größerer Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor erreicht werden". Dafür sollten marktreife "Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb weiter forciert sowie der Aufbau einer Wasserstoff-Tankstellen-Infrastruktur in Deutschland durch ein Bundesprogramm gefördert werden".

Als kurzfristige Lösung zur Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes bietet dem Bundesrat zufolge Biogas "eine große Chance zur Erzeugung von Treibstoff". Mit Methangas (LNG) betriebenen Lkws komme "eine wichtige Stellung im klimafreundlichen Güterverkehr zu, sofern regenerativ hergestellte Biomethankraftstoffe oder synthetisch rein aus erneuerbaren Energien erzeugtes Methan statt fossilem Erdgas verwendet werden". Parallel fordert er, CO2-neutrale Kraft- oder Heizstoffe aus biologischen und synthetischen Produktionsprozessen nicht mit weiteren Abgaben zu versehen.

Mehrfach stellt das Gremium stellt fest, "dass der Bund über erhebliche Einnahmepotenziale unter anderem aus der vorgesehenen CO2-Bepreisung sowie der Anhebung der Luftverkehrssteuer und damit über Möglichkeiten verfügt, die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms aus neu entstehenden Einnahmen zu finanzieren". Länder und Gemeinden würden dagegen "ausschließlich finanzielle Mehrbelastungen tragen". Der Bundesrat erwartet daher, "dass die finanziellen Auswirkungen in einem einheitlichen Verfahren zwischen Bund und Ländern geklärt werden", bevor erste Gesetze aus dem Paket verabschiedet werden. Viel Zeit bleibt dafür nicht mehr, da ein Teil davon bereits kommende Woche im Bundestag verabschiedet werden soll.

Zur weiteren Verbesserung des ÖPNV sollen die Mittel für den Schienenpersonennahverkehr durch den Bund deutlich angehoben werden. Der Bundesrat drängt auch darauf, Vorgaben in diesem Sektor sowie im Gebäudebereich zustimmen zu müssen, während er laut der Bundesregierung nur angehört werden soll.

Beim Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen mit dem Einstieg in einen CO2-Preis von 10 Euro pro Tonne Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas befürchten die Länder, dass der Vollzug "zu einem bedeutenden Aufwuchs der Bürokratie für die Wirtschaft führt". Der Erfüllungsaufwand für Firmen könnte sich nachteilig auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit auswirken.

Als "von herausragender Bedeutung" betrachtet es das Gremium, dass Firmen angesichts des bestehenden europäischen Systems für den Emissionshandel "beim nationalen CO2-Preis nicht in Vorleistung gehen müssen und zunächst doppelt belastet werden". Die Kosten für den Erwerb von Zertifikaten dürften auch nur bei den durch das nationale System umfassten Verbrauchern der Brennstoffe im Gebäudesektor, Verkehrsbereich und Anlagen in Rechnung gestellt werden. Die Länder plädieren zudem für eine für eine "harmonisierte Besteuerung des Flugverkehrs" innerhalb der EU, um Wettbewerbsverzerrungen weitgehend auszuschließen. Letztlich brauche es hier "eine globale Vereinbarung". Neue und nachhaltige Fluggeräte dürften "nicht einer unzulässigen Doppelbesteuerung" unterliegen.

Vor allem der Umweltausschuss des Bundesrats hatte sich zuvor für deutlich stärkere Korrekturen an dem Gesetzesbündel ausgesprochen. Ihm zufolge müsste der CO2-Startpreis bei 40 Euro pro Tonne liegen, um eine ökologische Lenkungswirkung zu erzielen. Zudem schlug er vor, den Neuwagenkauf von emissionsärmeren Antrieben über die Kfz-Steuer zu fördern und Bahnstrecken stärker zu elektrifizieren. Die skizzierte höhere Pendlerpauschale bezeichnete er als ökologisch kontraproduktiv und sozial ungerecht. Auch der Ruf nach einer differenzierten, an den CO2-Emissionen ausgerichteten Kfz-Besteuerung verhallte im Plenum ungehört. (siko)