TKG-Reform steht: Höherwertige Radios müssen digital empfangen können

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die TKG-Reform abgenickt, derzufolge viele Radios nur verkauft werden dürfen, wenn sie auch digital empfangen können.

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TKG-Reform steht: Höherwertige Radios müssen digital empfangen können

Nicht nur Autoradios müssen künftig auch Digitalradio empfangen können.

(Bild: Slava Dumchev/Shutterstock.com)

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Bund und Länder stärken den digitalen Hörfunk. Der Bundesrat hat am Freitag einen Entwurf für die sechste Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abschließend befürwortet. Autoradios und "höherwertige" Empfangsgeräte dürfen demnach künftig nur noch verkauft werden, wenn sie zum Empfang "normgerechter digitaler Signale" wie DAB+ oder Internetradio geeignet sind.

Rundfunkgeräte müssen künftig eine Schnittstelle für den Empfang digitalisierter Inhalte enthalten. Mit welcher Übertragungstechnik die Inhalte zum Hörer gelangen, hat der Gesetzgeber nicht vorgegeben. Die Entscheidung über die Standards soll dem Markt beziehungsweise dem Hörer überlassen bleiben. Zudem werden nur solche Geräte einbezogen, die "überwiegend" auf den Hörfunkempfang ausgerichtet sind. Autoradios werden also erfasst, Mobilfunkgeräte und Teile einer Funkanlage des Amateurfunkdienstes nicht.

Spürbare Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau erwartet die Politik nicht. Für Kfz-Käufer sei "mit geringfügigen Mehrkosten im Einzelfall zu rechnen", da Autoradios aufgerüstet werden müssten. Es sei anzunehmen, dass diese Aufwände "jeweils an den Verbraucher weitergegeben werden". Dies dürfte allerdings "im Verhältnis zum Gesamtkaufpreis des Kraftfahrzeugs nicht ins Gewicht fallen".

Mit der TKG-Reform erhält die Bundesnetzagentur auch erweiterte Befugnisse. Sie kann künftig sicherstellen, dass neben den Auflagen zum Roaming auch die für die preisgünstige Kommunikation innerhalb der EU eingehalten werden. Seit Mitte Mai kosten Ferngespräche in andere Mitgliedsstaaten im Einklang mit dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation maximal 19 Cent pro Minute, für eine SMS gilt die Obergrenze von 6 Cent. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben kann die Regulierungsbehörde künftig Zwangs- und Bußgelder verhängen sowie bei Streitigkeiten zwischen Anbietern und Kunden schlichten.

Der Bundestag hatte dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der auf mehreren Anläufen beruht und vom Bundeswirtschaftsministerium Anfang des Jahres angeschoben wurde, bereits am 17. Oktober unverändert und ohne weitere Aussprache zugestimmt. Mit dem Plazet des Bundesrats können die Vorgaben in Kraft treten, sobald sie im Bundesgesetzblatt verkündet werden. (vbr)