Massenüberwachung: Verfassungsgericht verhandelt Klage gegen BND-Gesetz

Die Beschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Medienschaffenden gegen das BND-Gesetz soll im Januar 2020 mündlich verhandelt werden.

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Massenüberwachung: Verfassungsgericht verhandelt Klage gegen BND-Gesetz

Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

(Bild: Bundesverfassungsgericht / bild_raum stephan baumann, Karlsruhe)

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Das Bundesverfassungsgericht will am 14. und 15. Januar 2020 über das BND-Gesetz mündlich verhandeln. Gegen das 2016 novellierte Gesetz hatte vor zwei Jahren ein breites Bündnis von Presseverbänden und der GFF Verfassungsbeschwerde eingelegt.

"Damit rückt ein Grundsatzurteil über die Befugnisse des Geheimdienstes für dessen globale Massenüberwachung des Datenverkehrs im Internet in greifbare Nähe", teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte mit, eine der Beschwerdeführerinnen. Mündliche Verhandlungen seien am Bundesverfassungsgericht selten und würden meist in Verfahren einberufen, die aus Sicht der Richter grundsätzlich bedeutend sind.

Der Bundestag hatte im Oktober 2016 dem Gesetz zugestimmt, laut dem der BND unter anderem Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland komplett ausspähen darf, also etwa Netzknoten wie den Frankfurter De-Cix. Über das Gesetz beschwerten sich auch Reporters sans Frontieres, mehrere im Ausland investigativ tätige Journalisten mit aserbaidschanischer, niederländischer, britischer, slowenischer, mexikanischer und nordmazedonischer Staatsangehörigkeit und ein deutscher Rechtsanwalt, der für ein Menschenrechtsbüro in Guatemala tätig ist.

"Sie befürchten, aufgrund ihrer jeweiligen beruflichen Tätigkeit von Maßnahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung nach §§ 6 ff. des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst betroffen zu werden, da ihre Recherche- und Beratungstätigkeit den gesetzlichen Aufklärungsauftrag des Bundesnachrichtendienstes berühre und sie – etwa aufgrund eigener Recherchetätigkeit oder durch schutzwürdige Quellen – über vertrauliche Informationen zu politisch brisanten Themenfeldern verfügten", erläutert das Bundesverfassungsgericht.

"Eine Ermächtigung zur strategischen Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung setze eine individuelle Verstrickung in aufzuklärende Sachverhalte nicht voraus", schildert das Gericht weiter. Der beschwerdeführende deutsche Rechtsanwalt befürchtet, von der strategischen Ausland-Ausland-Aufklärung erfasst zu werden, da seine Staatsangehörigkeit auf technischem Wege nicht zuverlässig erkennbar sei und er gegebenenfalls auch als "Funktionsträger" einer ausländischen Nichtregierungsorganisation erfasst werden könne.

"Das erwartete Grundsatzurteil wird das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren sein. Damit äußert sich das Bundesverfassungsgericht erstmals im Lichte der durch die Digitalisierung massiv angestiegenen Überwachungsmöglichkeiten zu dem Thema", schreibt die GFF; sieben Jahre, nachdem Edward Snowden ein globales Überwachungssystem enthüllt habe.

Im Zuge des NSA-Skandals habe ein Untersuchungsausschuss des Bundestages ergeben, "dass der BND als Steigbügelhalter für die NSA fungierte", erläutert die GFF. Die damalige Große Koalition habe daraufhin ein neues BND-Gesetz verabschiedete, doch habe es dem Auslandsgeheimdienst keine klare Schranken gesetzt, sondern die praktisch flächendeckende Auslandsüberwachung legalisiert. (anw)