EuGH: Airbnb ist kein Immobilienmakler

Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Airbnb in Frankreich keine Lizenz für Immobilienmakler braucht, sondern nur eine Vermittlungsplattform ist.

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EuGH: Airbnb ist kein Immobilienmakler

(Bild: mirtmirt/Shutterstock.com)

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Von
  • Simon Koenigsdorff

Airbnb als Betreiber einer Vermittlungsplattform für Unterkünfte braucht laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keine Maklerlizenz. Airbnb sei als Dienst der Informationsgesellschaft einzustufen und falle damit unter die E-Commerce-Richtlinie der EU, entschied der EuGH am Donnerstag. Von Airbnb war in Frankreich vom Tourismus- und Hotelverband AHTOP verlangt worden, einen Gewerbeausweis für Immobilienmakler zu erwerben, der dort durch ein eigenes Gesetz vorgeschrieben ist. Für das Geschäft von Airbnb und ähnliche Plattformen ist das Urteil eine wichtige Klarstellung.

Die Richter betonten in ihrem Urteil, die für den europäischen Markt in Irland ansässige Plattform sei im Wesentlichen ein Instrument für die Präsentation von Unterkünften und zur Suche danach. Daher könne der Service nicht als eine bloße Ergänzung einer Gesamtdienstleistung der Beherbergung angesehen werden. AHTOP hatte bemängelt, dass Airbnb Dienste eines Immobilienmaklers anbiete, unter anderem auch wegen zusätzlicher Angebote wie einer Haftpflichtversicherung oder einem Tool zur Schätzung des Mietpreises.

Das Gericht argumentierte zudem, ein solcher Vermittlungsdienst sei nicht unverzichtbar, da Mietern und Vermietern hierzu zahlreiche andere Kontaktwege offenstünden. Darüber hinaus gebe es keine Hinweise darauf, dass Airbnb die Preise festlegen oder deckeln würde.

Die Entscheidung war dem Europäischen Gerichtshof infolge eines Strafverfahrens in Frankreich vorgelegt worden. Die französischen Richter müssen sich nun in ihrer Entscheidung an der EuGH-Rechtsprechung orientieren. Gegenüber dem britischen Guardian erklärte Airbnb, man werde sich nach dem Urteil weiterhin um eine Zusammenarbeit mit Städten im Hinblick auf klare Regeln bemühen. Airbnb wird immer wieder ein schädlicher Einfluss auf steigende Mietpreise in großen Städten vorgeworfen. Auch Paris verlangt von der Plattform aktuell eine Strafe von über 12 Millionen Euro wegen nicht ordnungsgemäß angemeldeter Airbnb-Wohnungen. (Mit Material der dpa) / (siko)