Gastbeitrag: Datenweitergabe torpediert die Privatsphäre

Die Pläne der Bundesregierung schützen nicht vor Rechten oder Hass, gefährden aber die Privatsphäre aller Bürger, warnt die ehemalige Bundesjustizministerin.

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Gastbeitrag: Datenweitergabe torpediert die Privatsphäre

(Bild: deepadesigns/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
  • Simon Koenigsdorff
Inhaltsverzeichnis

Es hat erst den Mord an Walter Lübcke und den Anschlag auf eine Synagoge in Halle gebraucht: Viel zu spät bekämpft die Bundesregierung den wachsenden Rechtsextremismus und die Verbreitung von Hass im Netz. Wieder einmal wandelt sie dabei auf Irrwegen. Wieder einmal wird durch Gesetzesänderungen die Integrität der Privatsphäre torpediert. Wieder einmal soll die Freiheit der Bürger für ein vermeintliches Mehr an Sicherheit geopfert werden.

Herzstück des vom Bundesjustizministeriums präsentierten Maßnahmenpakets ist ein umfassender Auskunftsanspruch im Telemediengesetzes (TMG), nach dem Anbieter verpflichtet werden, private Daten ihrer Nutzer an die Behörden weiterzugeben. Strafverfolgungsbehörden, aber auch Verfassungsschutz und Zoll können so auf hochsensible Daten wie Passwörter und IP-Adressen zugreifen.

Ein Gastbeitrag von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

(Bild: 

Friedrich-Naumann-Stiftung/Tobias Koch

)

Die Juristin und langjährige Bundestagsabgeordnete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war zweimal Bundesjustizministerin und ist heute stellvertretende Vorstandsvorsitzende der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung.

Im digitalen Zeitalter ermöglicht dieser Zugriff die umfassende Durchleuchtung des Privatlebens der Bürger, ihrer sozialen Beziehungen und ihres Konsumverhaltens. Hinzu kommt: Telemedienanbieter dürfen solch hochsensible Daten rechtlich nicht unverschlüsselt veröffentlichen. Aus guten Gründen: Die Pflicht zur Passwortherausgabe käme einem digitalen Großen Lauschangriff auf die Bürger gleich.

Der Staat kann also nur zulasten von Datenschutz und IT-Sicherheit Zugriff auf die privaten Daten erhalten. Kaschiert werden soll dies durch den sogenannten Richtervorbehalt, wonach der Auskunftsanspruch nur durch richterliche Anordnung umgesetzt werden kann. Doch diese Kontrollinstanz kann letztendlich leicht zur Farce werden. Angesichts der Komplexität und des hohen Zeitdrucks im Bereich der Netzkriminalität kann der Richtervorbehalt kaum ein ausreichendes rechtsstaatliches Korrektiv bieten – zumindest nicht in der Gründlichkeit, wie sie angesichts der sensiblen Eingriffe in das Privatleben notwendig wäre.

Mit ihrem undurchdachten Versuch, das Problem rechter Hetze und Gewalt in den Griff zu bekommen, schießt die Regierung weit über das eigentliche Ziel hinaus. Selbstverständlich muss die Strafverfolgung von Hasskriminalität möglich sein, doch panisches Horten von Daten schützt weder vor Rechten noch vor Hass. Und so drängt sich der Eindruck auf, dass erneut ein konkreter Anlass dazu genutzt werden soll, allgemeine Zugriffsrechte auf sensible Daten durchzusetzen.

Wir erinnern uns: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wurde erst 2017 verabschiedet, um viele der Probleme zu bekämpfen, die nun das neuerliche Reformvorhaben adressiert. Statt also mit heißer Nadel gestrickte Gesetzesänderungen zu verabschieden, sollten sich Regierung und Behörden erst mal auf die Durchsetzung von bestehendem Recht konzentrieren.

Gleiches gilt für die geplante Meldepflicht für die Betreiber sozialer Medien. Sie werden verpflichtet, rechtswidrige Inhalte an die Strafverfolgungsbehörden zu melden. Statt so jedoch Verbesserungen zu erwirken, werden die sowieso schon am Limit operierenden Behörden endgültig überlastet. Tausende kriminelle Hassposts werden täglich in den sozialen Medien verbreitet. Trotz geplanter Personalaufstockungen wären die Behörden mit einer solchen zusätzlichen Arbeitslast kaum in der Lage, Hasskriminalität nachhaltig zu bekämpfen.

Genau daran gilt es jedoch anzusetzen. Die hoheitlichen Aufgaben der Strafverfolgung können nicht privaten Netzwerkbetreibern überlassen werden, sie müssen durch staatlichen Behörden wahrgenommen werden. Das nordrhein-westfälische Sonderdezernat für gravierende Fälle politisch motivierter Hassreden im Internet nimmt dabei eine Vorbildfunktion ein: Ausgestattet mit ausreichend personellen und materiellen Ressourcen bekämpft es effizient und erfolgreich Hass im Netz.

Neben der notwendigen Aufstockung von personellen und finanziellen Ressourcen kommt der Kooperation aller beteiligten Akteure eine zentrale Rolle zu. Auch hier hat das Land Nordrhein-Westfalen Vorbildcharakter. In der Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ arbeiten Strafverfolgungsbehörden, Medienanstalten und die Zivilgesellschaft eng zusammen und können zahlreiche Erfolge vorweisen. Solche Ansätze müssen schnellstmöglich auf Bundesebene ausgedehnt werden. Effektive und noch dazu rechtskonforme Modelle müssen die Basis im Kampf gegen Hasskriminalität im Netz sein. Dass stattdessen die Menschen zu gläsernen Bürgern geformt werden sollen, sagt viel über die Strategie der Regierung gegen Rechtsextremismus aus – aber leider nichts Gutes. (siko)