Abgasbetrug: VW und Verbraucherzentralen im Gespräch

Im Musterprozess um mögliche Entschädigungen für Hunderttausende Dieselfahrer steigen Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Vergleichsgespräche ein. Das teilten VW und der vzbv mit

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Volkswagen

(Bild: VW)

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  • dpa

Verhandlungen mit dem vzbv hat Volkswagen bisher offiziell als „kaum vorstellbar“ bezeichnet. Das ändert sich nun.

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Im Musterprozess um mögliche Entschädigungen für Hunderttausende Dieselfahrer steigen Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Vergleichsgespräche ein. Das teilten VW und der vzbv am Donnerstag (2. Januar 2020) mit. Damit erhöhen sich die Chancen der rund 444.000 teilnehmenden Kläger in dem Verfahren am Braunschweiger Oberlandesgericht, Ansprüche gegen Volkswagen wegen des Wertverlusts ihrer Autos im Abgasbetrug durchzusetzen.

„Ob es zu einem Vergleich kommt, ist offen.“

„Gemeinsames Ziel von vzbv und Volkswagen ist eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden“, hieß es in der kurzen Mitteilung. Die Gespräche seien in einem sehr frühen Stadium. „Ob es zu einem Vergleich kommt, ist offen.“ Der Vorsitzende Richter am OLG, Michael Neef, hatte bei den ersten Sitzungen zur Musterfeststellungsklage im September und November 2019 bereits für Verhandlungen zwischen dem Konzern und den Verbraucherschützern geworben. Volkswagen hatte dies bisher mit Verweis auf mangelnde Vergleichbarkeit der Einzelfälle und ein unvollständiges Klageregister offiziell als „kaum vorstellbar“ bezeichnet.

Der vzbv vertritt in dem gebündelten Verfahren die Interessen zahlreicher Dieselfahrer. Sie sehen sich nach dem Auffliegen der Abgas-Manipulationen im Herbst 2015 von Volkswagen getäuscht. In vielen Fällen fordern sie Schadenersatz wegen des gesunkenen Wiederverkaufswertes ihrer Fahrzeuge. Neben dem Musterverfahren in Braunschweig laufen an Gerichten bundesweit weitere separate Prozesse. Mancherorts sprachen Richter den Verbrauchern Entschädigungen oder den kompletten Ersatz des Kaufpreises des Autos zu – oft wurden Ansprüche jedoch abgelehnt.

Ansprüche müssen selbst durchgesetzt werden

Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Auch in Deutschland fühlen sich Kunden geprellt, sie klagten einzeln oder schlossen sich der Musterfeststellungsklage an. Konkrete Ansprüche müssen im Erfolgsfall in eigenen Verfahren durchgesetzt werden. (mfz)