Abgasbetrug: Klagen gegen VW-Mitarbeiter

Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hat bei ihren Ermittlungen zum Abgasbetrug weitere Beschäftigte von Volkswagen wegen schweren Betrugs angeklagt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 5 Kommentare lesen

Für den Konzern ist der Abgasbetrug juristisch abgehakt, für einige seiner Mitarbeiter noch nicht.

(Bild: Volkswagen)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Es geht dabei um sechs Personen, denen im Zeitraum zwischen November 2006 und September 2015 teilweise zudem Steuerhinterziehung und Falschbeurkundung vorgeworfen werden. Dies teilte die Behörde am Dienstag (14. Januar 2020) mit. Sie sollen „maßgeblich dafür verantwortlich“ sein, dass VW-Kunden und Aufsichtsbehörden mithilfe der im Herbst 2015 aufgeflogenen Software-Manipulationen über den tatsächlichen Abgasausstoß von Dieselautos bewusst getäuscht wurden. „Insgesamt seien so über die Jahre gut neun Millionen manipulierter und nicht zulassungsfähiger Kraftfahrzeuge veräußert, auf den Markt gebracht und verbotswidrig zum Straßenverkehr zugelassen worden“, hieß es.

Steuerhinterziehung?

In Braunschweig ist seit dem April 2019 bereits der frühere Volkswagen-Konzernchef Martin Winterkorn zusammen mit vier weiteren Führungskräften wegen schweren Betrugs angeklagt. Sie sollen außerdem das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb missachtet haben. Die Zahl der bisher Angeschuldigten steigt in dem Braunschweiger Betrugsverfahren damit auf elf. Die Ermittlungen beziehen sich aber auf einen weit größeren Kreis: Insgesamt geht es noch um 32 andere Personen.

„Zudem seien in Deutschland Fahrzeuge mit der vermeintlichen Abgasnorm Euro 6 zu Unrecht befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit worden“, erklärten die Ermittler. Daher gehe es auch um das Delikt der mutmaßlichen Steuerhinterziehung.

Zugelassen sind die Klagen vom Landgericht Braunschweig bislang nicht. Auch in einem parallel geführten Verfahren, bei dem sich Winterkorn sowie der heutige Volkswagen-Konzernchef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch wegen möglicher Marktmanipulation verantworten müssen, steht dieser Schritt noch aus. Sie sollen die erheblichen finanziellen Risiken für Volkswagen der Öffentlichkeit 2015 zu spät mitgeteilt haben. Viele Anleger mussten damals starke Kursverluste der Volkswagen-Aktie hinnehmen.

Bei der jüngsten Anklage wird drei Betroffenen ein direktes „täterschaftliches Handeln“ vorgehalten. Die drei anderen sollen laut Staatsanwaltschaft Beihilfe geleistet haben – etwa durch die Beteiligung an der „Entwicklung, Verfeinerung und Verbesserung“ der betrügerischen Software.

Der Konzern ist raus

Der Konzern äußerte sich nicht zu den Anklagen gegen die einzelnen Beschäftigten. Ein Sprecher betonte, die strafrechtlichen Untersuchungen gegen das Unternehmen seien nach dem beglichenen Bußgeld 2018 eingestellt worden. Damit sollten Aufsichtspflichtverletzungen und die Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile im Zusammenhang mit fehlerhaften Emissionsangaben geahndet werden. Volkswagen musste rund eine Milliarde Euro zahlen. (mfz)